ZWS in Sigmaringen

Sigmaringen plant die Einführung der Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Sigmaringen

Befreiung

Die Satzung der Sigmaringen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Sigmaringen befindet, aus Gründen ihrer Erwerbsfähigkeit, ihrer (Berufs-) Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet innehaben.
  • Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, in Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und in ähnlichen Einrichtungen.
  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.

Anmerkungen

Die Satzung gilt bereits seit 01.05.2011, die Steuer wird jedoch erst ab 01.01.2012 erhoben.

Die Stadt hat ein Infoblatt erstellt.

Meldungen zu Sigmaringen

Zu Sigmaringen gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Sigmaringen im Forum

Zu Sigmaringen gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 05.09.2011