Neuenhagen bei Berlin erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Satzung von Neuenhagen bei Berlin
Die Satzung der Neuenhagen bei Berlin sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 12.10.2011