ZWS in Schotten

Schotten erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 7.5% (effektiv 8.25%).

Satzung

Satzung von Schotten

Anmerkungen

Für die Veranlagungszeitraum 1997 und 1998 wurde 10% der Jahresrohmiete veranschlagt.

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Letzte Änderung: 11.06.2013