ZWS in Fürstenberg/Havel

Fürstenberg/Havel erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Fürstenberg/Havel

Befreiung

Die Satzung der Fürstenberg/Havel sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Nichterfüllung der Mindestanforderungen an Wohnung (mehr als 25qm, 1 Fenster, Strom, Wasser, Abwasser, Kochmöglichkeit, Heizmöglichkeit)
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Zweitwohnung als Kapitelanlage

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Letzte Änderung: 15.05.2014