ZWS in Lychen

Lychen erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Lychen

Befreiung

Die Satzung der Lychen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Nichterfüllung der Mindestanforderungen an Wohnung (mehr als 23qm, 1 Fenster, Strom, Wasser, Abwasser, Kochmöglichkeit, Heizmöglichkeit)

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Letzte Änderung: 19.05.2014