ZWS in Lychen
Lychen erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Lychen
Befreiung
Die Satzung der Lychen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Wohnungen der Wohlfahrtspflege
- Wohnungen der Jugendhilfe
- Pflegeheime
- Frauenhäuser
- Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Nichterfüllung der Mindestanforderungen an Wohnung (mehr als 23qm, 1 Fenster, Strom, Wasser, Abwasser, Kochmöglichkeit, Heizmöglichkeit)
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Letzte Änderung: 19.05.2014