ZWS in Quedlinburg (OT Gernrode)

Quedlinburg (OT Gernrode) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2014. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Quedlinburg (OT Gernrode)

Bemerkungen

Zum 01.01.2014 wurde die zuvor eigenständige Stadt Gernrode in Quedlinburg eingemeindet. Die Stadt Quedlinburg tritt damit in die Rechtsnach folge ein. Gemäß § 5 (1) des zweiten Begleitgesetzes zur Gebiettsreform vom 08.06.2010 gilt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden in seinem bisherigen örtlichen Geltungsbereich fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird, längstens jedoch bis zum 30.06.2014. Die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Gernrode würde somit mit Ablauf des 30.06.2014 seine Gültigkeit verlieren und somit würde die Rechtsgrundlage für eine Erhebung der Zweitwohnungssteuer entfallen (siehe die Beschlussvorlage der Stadt).

Die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Gernrode ist mit einer 1. Änderung seit dem 01.04.2003 in Kraft. Die zum Beschluss am 10.04.2014 vorgelegt Satzung enthält nur redaktionelle Änderungen, die Besteuerungsgrundlagen ändern sich nicht. Die Satzung wurde beschlossen.

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Letzte Änderung: 15.07.2014