ZWS in Stahnsdorf

Stahnsdorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Stahnsdorf

Befreiung

Die Satzung der Stahnsdorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Anforderungen an Wohnung nicht erfüllt (mind. 23qm, Fenster, Energie, Heizung, …)
  • Studenten und Auszubildende
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

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Letzte Änderung: 04.01.2015