ZWS in Eisenach
Eisenach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 20.07.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 13% (effektiv 13%).
Satzung
Satzung von Eisenach
Befreiung
Die Satzung der Eisenach sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Personen unter 18 Jahre bei Schul- oder Berufsausbildung
- Studenten und Auszubildene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zum Zwecke des Studiums oder einer Ausbildung
- Zweitwohnung als Kapitalanlage
- Wohnungen der Wohlfahrtspflege
- Wohnungen der Jugendhilfe
- Pflegeheime
- Frauenhäuser
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Letzte Änderung: 28.04.2009