ZWS in Eisenach

Eisenach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 20.07.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 13% (effektiv 13%).

Satzung

Satzung von Eisenach

Befreiung

Die Satzung der Eisenach sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 18 Jahre bei Schul- oder Berufsausbildung
  • Studenten und Auszubildene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zum Zwecke des Studiums oder einer Ausbildung
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser

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Letzte Änderung: 28.04.2009