Gräfenhainichen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2014. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Gräfenhainichen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Vor dem Jahr 2014 gab es bereits ZWS-Satzungen für Schköna und Tornau (seit ca. 2002)
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Letzte Änderung: 03.01.2016