ZWS in Naumburg (Saale)

Naumburg (Saale) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Naumburg (Saale)

Befreiung

Die Satzung der Naumburg (Saale) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Personen in Hausbildung, die steuerrechtlich keinen Hauptwohnsitz haben

Bemerkungen

Bei der Stadt Naumburg ist eine lokale Kopie der Satzung hier hinterlegt. Zwar stellt die Stadt selber Satzungen ins Netz, allerdings verlieren die Links bereits nach kurzer Zeit ihre Gültigkeit.

In Rücksprache mit der Stadtverwaltung gab es leider keine Lösung. Der zuständige Dienstleister brainSSC reagiert auf Anfragen gar nicht.

Meldungen zu Naumburg (Saale)

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Letzte Änderung: 10.02.2015