ZWS in Mittenwalde

Mittenwalde erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Mittenwalde

Befreiung

Die Satzung der Mittenwalde sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen mit weniger als 25qm
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

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Letzte Änderung: 28.04.2009