ZWS in Königs-Wusterhausen

Königs-Wusterhausen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Königs-Wusterhausen

Befreiung

Die Satzung der Königs-Wusterhausen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen mit weniger als 25qm Wohnfläche
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage (Wohnungen, die weniger als 3 Monate genutzt werden kann)
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

Meldungen zu Königs-Wusterhausen

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Letzte Änderung: 17.11.2023