Königs-Wusterhausen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung von Königs-Wusterhausen
Die Satzung der Königs-Wusterhausen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 17.11.2023