Storkow (Mark) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Die Satzung der Storkow (Mark) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Ab 01.01.2008 wird die Steuer in allen Ortsteilen von Storkow erhoben. Bisher wurde diese Steuer nur in Stadt Storkow seit 2002 sowie in den Ortsteilen Görsdorf, Alt Stahnsdorf und Limsdorf erhoben.
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Letzte Änderung: 28.04.2009