Probeweises Wohnen beim Freund

Socke118 @, Mittwoch, 29.02.2012 (vor 4462 Tagen)

Hallo ihr Lieben :)
Ich hoffe ihr könnt' mir weiterhelfen, im Netz bin ich bislang nicht ganz fündig geworden.

Um auszutesten, ob wir auch den Alltag zusammen meistern können, bin ich kurz vor Silvester 2010 probeweise zu meinem Freund und seiner Familie nach Hamburg gezogen. Meine eigene Wohnung in Bad Oldesloe habe ich vorsichtshalber erstmal nicht gekündigt.
In meiner alten Wohnung sind die großen Einrichtungsgegenstände geblieben. Kleidung, Pflanzen, Handtücher, Computer etc. sind mit nach Hamburg "gezogen".
In ganz 2011 bin ich von HH nach Bad Oldesloe zur Arbeit gependelt & habe mich in meiner alten Wohnung ausschließlich nur zum gelegentlichen Lüften & zum Post holen aufgehalten.
Bei meinem Freund hab ich keine Miete zahlen müssen (hab ja noch für Bad Oldesloe gezahlt) & es war auch kein Namensschild oder so an der Tür.
Im Oktober 2011 bin ich dann vollends umgezogen; die Wohnung in Bad Oldesloe wurde gekündigt & ich habe mich umgemeldet. Eine gemeinsame Haushaltskasse etc gibt es auch erst seit Oktober 2011.

Meine Frage: Wird eine Zweitwohnsitzsteuer für die Zeit von Januar 2011- Oktober 2011 fällig> Oder kann ich bedenkenlos die Pendlerpauschale für das ganze Jahr beim Finanzamt geltend machen>

Liebe Grüße
Socke


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