Probeweises Wohnen beim Freund

Alfred @, Sonntag, 04.03.2012 (vor 4459 Tagen) @ Socke118

So wie Du Deine Wohnverhältnisse beschrieben hast, warst Du melderechtlich falsch erfasst.
Richtig wäre gewesen: Hauptwohnung (oder einzige Wohnung) in Hamburg, Nebenwohnung (oder Abmeldung der Wohnung) in Bad Oldesloe Diese Ummeldung hätte spätestens zwei Monate nach Einzug in die Hamburger Wohnung erfolgen müssen.

Was die Pendlerpauschale angeht:
1. Ist das eine Frage des Einkommensteuerrechts und damit unabhängig von der Zweitwohnungsteuer.
2. Gibt es die Pendlerpauschale, wenn jemand von seinem Wohnort zum Arbeitsort pendelt. Dein Wohnort war ausweislich des Melderegisters bis Oktober einschließlich Bad Oldesloe. Ob das FA da ein beruflich bedingtes Pendeln erkennt, ist m.E. mehr als fraglich.


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