ZWS Berlin

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6280 Tagen) @ NicoleBerlin

Hallo Nicole,
der Fall ist "verfahren", kompliziert ist etwas anderes.
Das geht auch ganz ohne Post zu bekommen.
Die Stadtverwaltung schreibt an die Adresse der Hauptwohnung. Das ist völlig korrekt, deswegen heißt das Ding ja auch „Hauptwohnung“. Nachdem die Stadt keine Antwort bekommt, schätzt sie den Fall, erstellt einen Steuerbescheid und schickt den an die Adresse der Hauptwohnung. Nachdem von dort kein Geld kommt, schreibt die Stadt eine Mahnung und schickt sie an die Adresse der Hauptwohnung. Wenn dann immer noch kein Geld kommt, übergibt sie das dem Gerichtsvollzieher. Und der steht dann plötzlich vor der Nebenwohnung. Alles amtlich korrekt, wen auch etwas dickfellig (aber nicht nur von der Finanzbehörde).
So wie ich Dich verstehe, hat der Gerichtsvollzieher allerdings kein Geld bekommen, die Pfändung ist also ergebnislos verlaufen. Vielleicht schickt die Stadt Berlin demnächst das Inkassobüro „Kishinev GmbH und Co KG“ (Geschäftführer Ivan K. Nochenhauerow).
Meine Meinung: Das geht weit über Fragen der Zweitwohnungsteuer hinaus und betrifft ganz andere Facetten des Verwaltungsrechts. Da passe ich und kann nur empfehlen, einen „kundigen“ Rechtsanwalt aufzusuchen und zu beauftragen.
Das einzige, was ich noch empfehlen kann:
Die Meldung mit Nebenwohnung in Berlin ist ja wohl offensichtlich falsch und sollte schleunigst geändert werden in „alleinige Wohnung“ in Berlin. Sonst gibt es noch einen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Meldegesetz (der geht dann auch wieder an die Anschrift der Hauptwohnung und irgendwann kommt wieder der Gerichtsvollzieher).
Noch Fragen>
Gruß


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