ZWS Berlin

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6331 Tagen) @ NicoleBerlin

Hallo Nicole,

wie sich der Pfändungsbetrag konkret zusammensetzt, weiß ich nicht, da ich den Beschluss nicht kenne. Da kommen Gerichtsgebühren, Kosten für den Gerichtsvollzieher, Zinsen usw. dazu - und das wird immer mehr. Und irgendwann - wenn Du mal Geld hast -, schlägt der Fiskus zu (in voller Höhe). Der ist da noch viel härter, als Du je sein kannst.

Bemessungsgrundlage für die ZWSt ist die „Nettokaltmiete“, der Steuersatz beträgt meines Wissens 5% - genau steht das im Berliner Zweitwohnungsteuergesetz. Das ist für Dein Problem aber völlig belanglos.

Ich kann nur noch mal eindringlich wiederholen: Hier geht es um Winkelzüge des Verwaltungsrechts, um Fristen usw. Ob z.B. die Einspruchsfrist gegen den Pfändungsbeschluss schon verstrichen ist, kann ich von hier aus nicht übersehen. Auf eine gütliche Einigung mit der Finanzbehörde würde ich aber nicht setzen. Ein Rechtsanwalt (oder ein Selbsthilfeverein/Schuldenberatung) kann da die kostengünstigere Lösung sein.

Meldestatus schon geändert> Zusätzlich: Brief an die Finanzverwaltung mit Angabe der derzeitigen Anschrift, damit zukünftige Schreiben wenigstens bei Dir ankommen.

Noch Fragen>

Gruß


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