Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz

René ⌂ @, Samstag, 26.04.2014 (vor 3652 Tagen) @ Alfred

Ok, hätte weiter lesen sollen.

Berliner Bauordnung definiert Wohnungen nicht, sondern nennt nur Kriterien, die erfüllt sein müssen. Nach §49 Abs. 3 BauO Bln käme die Dusche/Bandewanne, die i.d.R. Büroräume nicht haben.


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