ZWS Köln Studentin

Yvonne Winkler @, Montag, 29.01.2007 (vor 6320 Tagen) @ maike

Hallo Maike,

Klagen kann man mit Prozesskostenhilfe (PKH), vorausgesetzt man hat kein Geld und die Klage hat Aussicht auf Erfolg. Davon hängt es ab.
PKH -formulare kann man sich aus dem Netz ziehen, hier:

http://www.justiz-nrw.de/BS/formulare/index.php

ausfüllen, Belege dazu und dann einen Antrag ans Gericht, PKH zu gewähren zur Duchsetzung der beigefügten Klage.
Die Klage muss entsprechend begründet sein, setzt natürlich voraus, dass man sich mit dem Thema eingehend befasst hat.

Mit der PKH werden die eigenen Anwalts - und die Gerichtskosten abgedeckt, nicht die Kosten des Gegners. Die hat man zu tragen, wenn man die Klage verliert.


Fehlendes Geld ist also kein Grund nicht dagegen vorzugehen.

Gruß
Yvonne Winkler


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