ZWS Köln Studentin

Christian @, Montag, 29.01.2007 (vor 6320 Tagen) @ maike

Hallo Maike,
das Finanzielle wäre ja nun zumindest teilweise geklärt.
Kein Geld haben genügt allein aber nicht:-( . Klagen sollte man aber nur, wenn man Aussicht auf Erfolg hat.
Und bevor Du klagen kannst, musst Du Widerspruch einlegen. Das Schreiben von der Stadt Köln ist ja wohl ein „Steuerbescheid“. Da steht am Ende ein Rechtsbehelf, bei wem und bis wann der Widerspruch einzulegen ist. Üblicherweise hat man dafür 1 Monat Zeit. Wenn Du keinen Widerspruch einlegst (dazu brauchst Du noch keinen Anwalt) kannst Du später die Klage vergessen. Der Widerspruch allein befreit Dich aber nicht von der Zahlungspflicht.
„Zahlen unter Vorbehalt“ kannst Du (so lange Du nicht willst). Das entspricht zwar der Realität, stört die Stadt Köln nicht die Bohne, denn es hat keine rechtliche Wirkung.
Ratenzahlung ist immer eine gute Idee, die kann man gleich mit dem Widerspruch beantragen.
Also, kurz nachgedacht
- widerstandslos zahlen oder
- wehren>
Noch Fragen>
Gruß


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