Hilfe ZWS für 05 und 06 rückwirkend in Bayern
ganz so überraschend kann das ja nicht gekommen sein. Vor den Steuerbescheid haben die Verwaltungsgötter die Steuererklärung gesetzt.
Rückwirkend wäre zulässig - wenn denn die ZWSt berechtigt wäre. Ist sie aber nicht.
Leider lässt sich auf der Homepage von Bad Griesbach weder die Satzung noch die Erklärung finden - die schämen sich wohl.
Also: Renés Rat befolgen, Widerspruch einlegen, wenn der abgelehnt wird: Klagen.
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Silberprinz,
10.02.2007
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