Hilfe ZWS für 05 und 06 rückwirkend in Bayern

Christian @, Samstag, 10.02.2007 (vor 6308 Tagen) @ Silberprinz

ganz so überraschend kann das ja nicht gekommen sein. Vor den Steuerbescheid haben die Verwaltungsgötter die Steuererklärung gesetzt.

Rückwirkend wäre zulässig - wenn denn die ZWSt berechtigt wäre. Ist sie aber nicht.

Leider lässt sich auf der Homepage von Bad Griesbach weder die Satzung noch die Erklärung finden - die schämen sich wohl.

Also: Renés Rat befolgen, Widerspruch einlegen, wenn der abgelehnt wird: Klagen.

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