Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 2822 Tagen) @ HorstHerberg

Für die melderechtliche Registrierung und das zuständige Finanzamt gibt es verbindliche Regeln. Maßgeblich ist der zeitlich vorwiegende Aufenthalt an einem Ort. Dieser Ort dürfte bei Dir - beruflich bedingt - München sein. Also: Hauptwohnung und zuständiges Finanzamt in München.


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