Bescheid rechtswidrig?

Alfred @, Freitag, 01.06.2018 (vor 2179 Tagen) @ Fabienne

Die Besteuerung ist nicht rechtmäßig, da Du nicht Inhaberin einer Zweitwohnung bist/warst und zudem die Wohnung seit 2010 (?) nicht mehr nutzt.

Widerspruch einlegen und den Sachverhalt darlegen. Rechtlich ist das eigentlich eindeutig, fragt sich nur, was die Stadt daraus macht.

Allerdings solltest du Deinen melderechtlichen Status prüfen. So wie das aussieht, bist Du in Dietzenbach mit Nebenwohnung registriert. Frage da mal beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnorts nach und melde die Nebenwohnung ggf. sofort und wenn möglich rückwirkend ab.


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