2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS??

Kajetan Hinner ⌂ @, München, Sonntag, 23.07.2006 (vor 6459 Tagen) @ René

» » Hi, ich habe eine Stelle in Desden angenommen, muss aber aus beruflichen
» Gründen auch ca. 50% in Berlin sein. Habe also 2 Arbeitsplätze und
» natürlich auch 2 Wohnungen (aber nicht freiwillig). Muss ich obwohl es
» beruflich nötig ist ZWS zahlen>
»
» Sofern du nicht verheiratet bist, ja!

Hallo,

... und das kann ja eigentlich nicht sein. Wenn man aus rein beruflichen Gründen zwei Wohnsitze haben muß, widerspricht das doch Art. 12 GG ("Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.") - weil die Steuer ja offenbar in der Mehrzahl der Satzungen willkürlich festgelegt wird und so im Grenzfall bestimmte Gemeinden ihren Arbeitsmarkt "abschotten" könnten.

Die Frage ist nur: Wer klagt oder klagt schon> Wenn man im Hauptwohnsitz verheiratet ist (Art. 6, "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.") muß man die Zweitwohnsitzsteuer ja seit Ende 2005 nicht bezahlen - bei mir trifft das (leider) nicht zu, also muß ich abwarten, bis das entsprechend entschieden wird oder selbst klagen.

Ich überlege mir eine Klage, es wäre mir aber lieber, jemand mit Rechtschutzversicherung würde schon klagen und ich könnte mit Hinweis darauf eine Aussetzung beantragen.

Viele Grüße,

K. Hinner


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