News: Abgeordnetenehe über Landesgrenzen hinweg

René ⌂ @, Dienstag, 31.01.2017 (vor 2839 Tagen)

Das ZDF-Magazin Frontal 21 hat in Erfahrung gebracht, dass bei Eheschließung zweier Landtagsabgeordneten aus zwei Bundesländern ein Ehepartner das Mandat aufgeben muss - wegen Verlust der Hauptwohnung im entsprechenden Bundesland - siehe beispielsweise hier oder hier.

Diese Rechtsauffassung greift jedoch nur, wenn die beiden jeweils in die andere Wohnung einziehen und es auch eine vorwiegend benutzte Wohnung der beiden gibt. Von daher suggeriert die Berichterstattung eine Hoffnung, die leider nicht eintreten wird.

Details dazu hier

Damit wird dieser Fall keine Frage der Zweitwohnungsteuer sein, die sonst am jeweils anderen Ort auch noch zu entrichten wäre - für den Partner, der die Nebenwohnung nicht aus beruflichen Gründen (mit-)unterhält.h


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion