Guten Tag,
Die Kölner fordern rückwirkend die ZWST ab 2005.Da ich die Formulare unausgefüllt zurücksend ( Bewohne 2-Fam. Haus "alleinig" ) könnte es zu einem Rechtsstreit Kommen. Meine
Rechtsschutzversicherung teilte mir heute telefonisch mit,ich wäre erst 2006 in die Versicherung eingetreten,die Forderung
beziehe sich aber auf 2005 und somit wäre der Fall nicht versichert.ABER :Nach 3 Jahren wären die Steuerforderungen verjährt.D.h. Die Stadt dürfte ihre Forderungen-wenn überhaupt-ab 2009 geltend machen>>>> Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage ist > DANKE
ZWST KÖLN
Alfred , Donnerstag, 27.10.2011 (vor 4977 Tagen) @ clemens
Ist ja auch nicht unumstritten, was die Stadt da veranstaltet. Wenn bisher keine Steuererklärung eingereicht wurde, rechnet die Stadt wohl so:
3 Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem die Steuer entstanden ist, beginnt spätestens die Festsetzungsfrist. Dann kommen vier Kalenderjahre für die Steuerfestsetzung und schon kann man rückwirkend eine Zweitwohnungsteuer aus 2005 bis zum 31.12. 2012 festsetzen. Wie tragfähig das Kölner Konstrukt ist, entzieht sich meiner Beurteilung. Man kann sicherlich aber auch anders rechnen und argumentieren, und der Richter wird dann für Recht befinden. Und bevor der Richter nicht gesehen hat ...
Die Auskunft, dass die Steuer nach drei Jahren verjährt wäre, scheint mir mit Sicherheit falsch. Das wäre für mich ein Anlass, der Versicherung etwas näher zu treten.
Und dann: wozu ein Anwalt> Beim VG braucht man keinen, und wenn er dann noch was Falsches erzählt (s.o.) ist er eher schädlich denn nützlich.
ZWST KÖLN
ra-kast , Dienstag, 01.11.2011 (vor 4972 Tagen) @ clemens
Mitarbeiter von Rechtsschutzversicherungen erzählen viel Unsinn. Eine 3-jährige Verjährungsfrist für Steuerforderungen gehört dazu. Diese Frist gilt für (die meisten) zivilrechtlichen Ansprüche, aber nicht für Steuern und Abgaben.
Ebenfalls falsch - und das möglicherweise wissentlich - ist die Aussage zum Versicherungsschutz: Wenn Sie 2006 eingetreten sind, dann ist die Rechtsschutzversicherung für Versicherungsfälle aus dem Jahr 2005 in der Tat nicht eintrittspflichtig. So weit, so zutreffend.
Aber: Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahressteuer und entsteht daher jedes Jahr neu. Für die Steuerforderungen ab 2006 ist Ihre Rechtsschutzversicherung daher sehr wohl eintrittspflichtig.
Werden versicherte und nicht versicherte Ansprüche gemeinsam geltend gemacht, dann richtet sich die Kostentragungspflicht der Rechtsschutzversicherung nach dem Anteil der versicherten Ansprüche. Bei einer Klage gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid für die Jahre 2005 bis 2011 (=7 Jahre) hätte die Rechtsschutzversicherung daher in Ihrem Fall 6/7 der Kosten zu tragen.
ZWST KÖLN
clemens , Mittwoch, 02.11.2011 (vor 4971 Tagen) @ ra-kast
Rechtherzlichen Dank für die Richtigstellung der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung.Habe meine Formulare unausgefüllt zurückgesandt und warte nun was passiert.Bei einer Steuerforderung werde ich den Rechtsweg beschreiten.
ZWST KÖLN
Alfred , Donnerstag, 03.11.2011 (vor 4971 Tagen) @ clemens
Nutzung eines ZFH durch den Eigentümer persönlich,
Beim derzeitigen Stand der Überlegungen eine klare Angelegenheit für die Verwaltung: Es besteht Zweitwohnungsteuerpflicht.
Das ist juristisch zugleich die heikelste Fallkonstellation, denn es ist durchaus zu befürchten, dass das VG die scheinbar richtige Gleichung aufmacht:
2 Wohnungen + 1 Inhaber = 1 Zweitwohnung.
Da wird der Kläger schon einiges auffahren müssen, um Recht zu bekommen.
ZWST KÖLN
clemens , Donnerstag, 03.11.2011 (vor 4970 Tagen) @ Alfred
» Nutzung eines ZFH durch den Eigentümer persönlich,
» Beim derzeitigen Stand der Überlegungen eine klare Angelegenheit für die
» Verwaltung: Es besteht Zweitwohnungsteuerpflicht.
» Das ist juristisch zugleich die heikelste Fallkonstellation, denn es ist
» durchaus zu befürchten, dass das VG die scheinbar richtige Gleichung
» aufmacht:
» 2 Wohnungen + 1 Inhaber = 1 Zweitwohnung.
» Da wird der Kläger schon einiges auffahren müssen, um Recht zu bekommen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Da erklärt "Alfred"in vielen Beiträgen: Wichtig ist,dass man nur an einem Ort registriert ist,d.h. keine Hauptwohnung,, keine Nebenwohnung ,gleich keine
Zweitwohnung.Ich benutze nur eine Infrastruktur. Heute steht im Kölner Stadtanzeiger,dass man den Blödsinn bei allen Parteien erkannt hat,Zweifamilienhausbesitzer mit einer ZWST abzuzocken,wenn sie diese alleine bewohnen oder an Familienangehörige günstiger vemieten.Warum wäre also eine Klage gegen die ZWST nicht zu gewinnen >>>
ZWST KÖLN
Alfred , Donnerstag, 03.11.2011 (vor 4970 Tagen) @ clemens
Was gibt es da nicht zu verstehen> Ich habe meine Gleichung aufgemacht, die sich aus der Satzung ergibt, nach der eine ZWSt im konkreten Fall unmöglich ist und mit der man bei Ge-richt gewinnen kann. Dann habe ich eine Gleichung aufgestellt, die von der Stadtverwaltung stammen könnte und von der ich - nicht grundlos befürchte -, dass sie beim VG auf fruchtba-ren Boden fällt. Dagegen muss man sich was einfallen lassen, wenn man eine Klage gewin-nen will.
Die Artikel und er Kommentar im KStA sind „entzückend“ - der Kölner Hausbesitzer an und für sich als Lieblingskind aller Parteien, die die Schäbigkeit der von ihnen in die Welt gesetz-te Satzung immer noch nicht begriffen haben und sich nun als „Retter“ aufspielen wollen. Warten wir mal ab, was bei der Sitzung des Finanzausschusses am 22.11. November raus-kommt. Man wird wohl, wie bisher immer - zähneknirschend und mit vielen Krokodilstränen - dem dictum der Verwaltung beugen. Die Drohkulisse steht ja schon:
„Das Dilemma ist, dass wir Leute besteuern müssen, die wir eigentlich gar nicht belasten wollen“, so Josef-Rainer Franzen, Leiter des städtischen Kassen- und Steueramtes. „Aber wir müssen es, weil gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung ansonsten die gesamte Satzung zur Zweitwohnungssteuer unwirksam wird und überhaupt niemand mehr veranlagt werden kann.“
Ist er nicht süß, der Franzen> Die anderen Schweif- und Würdenträger sowie die recherchierenden und kommentierenden Journalisten sind auch nicht besser - die Geschichte der ZWSt ist eben kompliziert.
Oder sollte es diesmal anders kommen, weil plötzlich nicht minderwertige Studenten sondern vollwertige Kölner Bürger betroffen sind> Na. egal, denn die Ratsherrn/innen können auch in Zukunft nichts dafür - „in diesem Ausmaß“ haben sie es nicht geahnt oder gar gewusst.
ZWST KÖLN
Kommunalfreund , Freitag, 04.11.2011 (vor 4970 Tagen) @ Alfred
Die Drohkulisse steht ja schon:
» „Das Dilemma ist, dass wir Leute besteuern müssen, die wir eigentlich
» gar nicht belasten wollen“, so Josef-Rainer Franzen, Leiter des städtischen
» Kassen- und Steueramtes. „Aber wir müssen es, weil gemäß
» höchstrichterlicher Rechtsprechung ansonsten die gesamte Satzung zur
» Zweitwohnungssteuer unwirksam wird und überhaupt niemand mehr veranlagt
» werden kann.“
» Ist er nicht süß, der Franzen>
Ja Franzen hat vollkommen Recht- er leistet nur seinem Dienstherren nach bestem Wissen und Gewissen.
Fest steht doch dass das Übel an der Wurzel angegangen werden müsste- dazu kann keinesfalls der Weg über die Gerichte führen, denn "der Rechtsstaat" bezahlt doch diese Richter> Von den Proszessgebühren könnte man keinen Hund ernähren!
Nur der Gesetzgeber kann eine wirklich zufriedenstellende Lösung herbeiführen- Bitte Alfred nicht die Kommunen sind die Bösewichte - die Ursache liegt bei der feigen Gesetzgebung- allen ist die erforderliche Neuordnung und Reform des kommunalen Finanzausgleich hinreichend bekannt.
siehe auch Vorschläg der da soeben entdeckt worden ist:
Beweis: Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff): Auch wenn alle Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erheben würden, würde das Problem der Wohnsitzverlagerungen und die daran gekoppelten Auswirkungen im Finanzausgleich nicht vollständig beseitigt. Der Zweitwohnungsbesitzer wird in aller Regel seinen Zweitwohnsitz dort begründen, wo der Steuersatz und / oder die Bemessungsgrundlage für ihn günstiger ist. Dieser durch die Zweitwohnungssteuer ausgelöste Wettbewerb um die Hauptwohnsitze würde erst ein Ende finden, wenn sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungsbesteuerung und die Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entsprächen. Der Wohnsitzstatus des Bürgers wäre dann aus kommunalfinanzrechtlicher Sicht unerheblich geworden, denn ein Bürger mit Hauptwohnsitz verschaffte der Kommune die gleichen Einnahmen wie ein Bürger mit Zweitwohnsitz. Es wäre dann aber auch zu überlegen, auf die Zweitwohnungssteuer zu verzichten und die Infrastrukturbenutzung durch Zweitwohnungsbesitzer zum Gegenstand des kommunalen Finanzausgelichs zu machen.
Weshalb werden denn solche grundsätzlichen Erkenntnisse nicht bundesweit umgesetzt>
ZWST KÖLN
Alfred , Freitag, 04.11.2011 (vor 4970 Tagen) @ Kommunalfreund
» Ja Franzen hat vollkommen Recht- er leistet nur seinem Dienstherren nach bestem Wissen und Gewissen.
...einen Bärendienst nach dem anderen>
„Nach bestem Wissen und Gewissen“ mag ja sein, aber das reicht in seinem Fall nicht. Hinzu kommt: Als kommunaler Beamter hat F. Pflichten nicht nur gegenüber seinem Dienstherrn, aber das gehört ganz offensichtlich nicht zu seinem Wissen.
» Fest steht doch dass das Übel an der Wurzel angegangen werden müsste-
Was ist denn das Übel, das an der Wurzel angegangen werden muss>
» Bitte Alfred nicht die Kommunen sind die Bösewichte -
Der kommunale Gesetzgeber hat - zumindest theoretisch - die freie Entscheidung, ob er in seinem Zuständigkeitsbereich die ZWSt einführen will oder nicht. Für sein Handeln trägt er die Verantwortung und daran muss er sich messen lassen
» siehe auch Vorschläg der da soeben entdeckt worden ist
Das Diskussionspapier ist von 2003, sattsam bekannt und eben ein Diskussionspapier - nicht mehr, nicht weniger.
» Weshalb werden denn solche grundsätzlichen Erkenntnisse nicht bundesweit umgesetzt>´
Weil „solche grundsätzlichen Erkenntnisse“ an der Wirklichkeit vorbei gehen. Gesetzt, es gäbe eine bundesweit einheitliche ZWSt, wären die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer immer noch zusätzliche Einnahmen über den kommunalen Finanzausgleich hinaus. Die einzige Lösung wäre, die ZWSt bundesweit zu verbieten und die Kommunen anzuhalten, ihre Pflichten ernst zu nehmen.