Jahreskaltmiete?

MFowler @, Mittwoch, 02.11.2011 (vor 5112 Tagen)

Hallo,

ich bin vor kurzem als Student nach Hamburg in eine Wohnung gezogen, um dort meine Abschlussarbeit zu schreiben. Habe nun gehört, dass ich meinen Zweitwohnsitz anmelden soll und Hamburg unredlicherweise eine Zweitwohnssitzsteuer aus meiner Tasche ziehen will.
Das Problem ist, dass mein Mietvertrag keine Auskünfte über die Kaltmiete hergibt, sondern ich eine Inklusivmiete zahle, d.h., da ist alles drin Wasser, Heizung, Strom, Betriebskosten.

Wie wird dann die ZWS berechnet> Von der Pauschalmiete> Das wäre ein guter Batzen Geld, der mir dann abgezwackt werden würde.

VG
MFolwer

Jahreskaltmiete?

Alfred @, Mittwoch, 02.11.2011 (vor 5112 Tagen) @ MFowler

Ob Du meldepflichtig bist und wenn ja, ob mit Neben- oder Hauptwohnung, ist aus Deinen Angaben nicht zu erkennen. Danach richtet sich aber, ob Du überhaupt zweitwohnungsteuerpflichtig bist.

Wie in Deinem Fall die ZWSt berechnet wird, dazu gibt das Hamburger ZWStGesetz nichts her.

Jahreskaltmiete?

Alfred @, Mittwoch, 02.11.2011 (vor 5112 Tagen) @

Meldepflichtig ja, aber ob mit Haupt- oder Nebenwohnung oder u.U. mit einziger Wohnung geht daraus nicht hervor. Die ZWSt fällt in Hamburg aber nur an, wenn Du dort mit Nebenwohnung registriert bist.

Die können alles. Aber vermutlich werden die Hamburger in Deinem Fall vielleicht fairerweise auf den Mietspiegel zurückgreifen oder eine Pauschale abziehen.