Es gibt nur folgende Lösung bundesweit
über den Gesetzgeber anzustreben:
Beweis: Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff): Auch wenn alle Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erheben würden, würde das Problem der Wohnsitzverlagerungen und die daran gekoppelten Auswirkungen im Finanzausgleich nicht vollständig beseitigt. Der Zweitwohnungsbesitzer wird in aller Regel seinen Zweitwohnsitz dort begründen, wo der Steuersatz und / oder die Bemessungsgrundlage für ihn günstiger ist. Dieser durch die Zweitwohnungssteuer ausgelöste Wettbewerb um die Hauptwohnsitze würde erst ein Ende finden, wenn sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungsbesteuerung und die Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entsprächen. Der Wohnsitzstatus des Bürgers wäre dann aus kommunalfinanzrechtlicher Sicht unerheblich geworden, denn ein Bürger mit Hauptwohnsitz verschaffte der Kommune die gleichen Einnahmen wie ein Bürger mit Zweitwohnsitz. Es wäre dann aber auch zu überlegen, auf die Zweitwohnungssteuer zu verzichten und die Infrastrukturbenutzung durch Zweitwohnungsbesitzer zum Gegenstand des kommunalen Finanzausgelichs zu machen.
Weshalb werden denn solche grundsätzlichen Erkenntnisse nicht bundesweit umgesetzt>
Die Antwort dazu: Dem deutschen Michel kann man alles aufbürden, dann gibts noch welche die so etwas für gut und gerecht bezeichnen!
man könnte es auch Neidhammel bezeichnen, so die jüngste Aussage eines CSU- Abgeordneten!
gesamter Thread:
- Behördliche Willkür führt zur Zweitwohnungsteuer -
Alfred,
03.11.2011
- Es gibt nur folgende Lösung bundesweit - Rebell, 04.11.2011