Stand auch im Kölner Stadtanzeiger

Alfred @, Samstag, 05.11.2011 (vor 4819 Tagen)

„Da lässt man die Leute jahrelang im falschen Glauben, so dass sie nicht reagieren können, und dann schlägt man urplötzlich zu“, poltert Tewes. Der gescholtene Amtsleiter Franzen beruft sich „in Sachen Zeitverzögerung“ zwar auf „Überlastung und Personalmangel“, räumt aber ein: „Die Bürger sollten nicht noch zusätzlich benachteiligt werden, weil wir sie so spät angeschrieben haben.“ Diejenigen, die ihr Zweifamilienhaus jetzt zum Einfamilienhaus umwidmen lassen, bräuchten deshalb auch rückwirkend nicht mehr zu zahlen.

Das ist eine interessante Aussage des Amtsleiters F. Da sollte ein Student, der nach 7 Jahren einen Steuerbescheid bekommt, mal argumentieren: „Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mich in Köln mit Hauptwohnung registrieren lassen, deshalb brauche ich auch rückwirkend nicht mehr zu zahlen.“

Etwas sibyllinischer als Herr F. ist da CDU-Fraktionsvorsitzender Winrich Granitzka. „Das schreit zum Himmel. Wir sind damit nicht einverstanden, dass auch Zweifamilienhausbesitzer zahlen sollen.“ Das muss man sicher so verstehen, dass auch Mehrfamilienhausbesitzer und … zahlen müssen.

Hat etwa dieses Forum zum Umdenken

Rebell @, Sonntag, 06.11.2011 (vor 4819 Tagen) @ Alfred

einen positiven Beitrag geleistet>>

» „Da lässt man die Leute jahrelang im falschen Glauben, so dass sie nicht reagieren können, und dann schlägt man urplötzlich zu“, poltert Tewes.
Der gescholtene Amtsleiter Franzen beruft sich „in Sachen Zeitverzögerung“

oder versucht der CDU- Fraktionskollege das Wahljahr 2013 in eine besseres Licht zu rücken>
War es denn nicht in München auch so, die CSU - Fraktion wollte die Zwst in München offiziell verhindern> Grund= es wird von der SPD regiert.
Wird allerdings ein Ort von der CSU regiert will man auf die Einnahmen aus der Zwst. nicht verzichten

» Etwas sibyllinischer als Herr F. ist da CDU-Fraktionsvorsitzender Winrich Granitzka. „Das schreit zum Himmel. Wir sind damit nicht einverstanden,
» dass auch Zweifamilienhausbesitzer zahlen sollen.“ Das muss man sicher so verstehen, dass auch Mehrfamilienhausbesitzer und … zahlen müssen.

Lieber Winrich Granitzka versuche doch mal in der großen nervös gewordenen
CDU-CSU- FDP Koalitionsregiergung diese Ungerechtigkeit anzugehen - es kann nur zu einem Verbot dieser Abzocke führen oder aber man besteuert jeden persönlichen Aufwand in diesem Lande, dazu zählen z.B. Pferdesportaktivitäten, Wasser- und Luftsportaufwendungen plus Oldtimerfanatiker, denn diesen wird zusätzlich noch Steuersondertarife eingerädumt. Bitte etwas mehr Gerechtigkeit von Allen vom Volke gewählte Volksvertretern erwünscht. Verdeckte Parteienfinanzierungen auf Kosten der Steuerzahler sollte ebenfalls angegangen werden nicht nur eine Gruppe wehrloser Bürger mit der Zwst.!

Hat etwa dieses Forum zum Umdenken

Alfred @, Sonntag, 06.11.2011 (vor 4819 Tagen) @ Rebell

» ... nicht nur eine Gruppe wehrloser Bürger mit der Zwst.!
Bürger einer Kommune. die ZWSt zahlen sollen, sind eben nicht wehrlos, wie die Verwaltung der Stadt Köln gerade zu ihrem Leidwesen erfahren muss. Ein Grund mehr, nicht jeden Einwohner zum Bürger zu machen.

Nicht nur eine Satzung erlassen -die Umsetzung ist es

Kommunalfreund @, Dienstag, 15.11.2011 (vor 4810 Tagen) @ Alfred

» » ... nicht nur eine Gruppe wehrloser Bürger mit der Zwst.!
» Bürger einer Kommune. die ZWSt zahlen sollen, sind eben nicht wehrlos, wie

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bereiches "Aufwandsteuern", eine Steuer zu kommentieren, sondern es gilt vielmehr, diese umzusetzen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Jürgen Schlaucher

Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Kassen- und Steueramt
212/3-Aufwandsteuern
Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon: 0221/221-21393
Telefax: 0221/221-21750

» Grund mehr, nicht jeden Einwohner zum Bürger zu machen.

Nicht nur eine Satzung erlassen -die Umsetzung ist es

Alfred @, Dienstag, 15.11.2011 (vor 4810 Tagen) @ Kommunalfreund

» Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bereiches "Aufwandsteuern", eine Steuer
» zu kommentieren, sondern es gilt vielmehr, diese umzusetzen.
»

» Mit freundlichem Gruß
» Im Auftrag
» Jürgen Schlaucher

Recht hat er, aber er muss dabei wissen, was er tut und seine Pflichten egenüber dem Steuerpflichtigen nach AO erfüllen. Daran fehlt es.

In welchem Zusammenhang hat er das denn gesagt>

Nicht nur eine Satzung erlassen -die Umsetzung ist es

Alfred @, Donnerstag, 24.11.2011 (vor 4801 Tagen) @ Kommunalfreund

Da scheint einer ganz schön sauer auf die Kölner Verwaltung und ihre Justiz zu sein. Hier ein Kommentar zum Artikel „Die Abkassierer“ Von Katrin Diener, 14.07.1.:

„Von Wegen LJW
...die Gerichte werden es richten. Es gibt bereits zahlreiche Klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht und diese werden von den dort tätigen Richtern in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen der Stadt Köln entweder wegen vermeintlicher Formfehler oder angeblichen Fristversäumnissen ausgebremst oder man weigert sich in Zusammenhang stehende Verfahren als solche zu akzepieren und behandelt sie als lapidare Einzelfälle. Auch weigert sich das Verwaltungsgericht Köln das teilweise geradezu berügerische Verhalten der Stadt Köln (rückdatierte Schreiben, falsche Auskünfte und Leugnung telefonischer Zusagen) überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Besonders junge Menschen (Studenten u. ä.) sind davon geradezu existensziell betroffen, doch auch das hat weder die Stadt Köln, noch das VWG Köln bisher dazu bewogen von ihrem Irrweg abzuweichen.
Köln erlaubt sich hier einen einzigartigen Alleingang einer Rechtsbeugung in Deutschland, von Duisburg abgesehen. Hier wäre Herr Roters mal gefordert.“

Es bleibt dabei: „Von der ZWSt geht eine ungute erzieherische Wirkung aus“.

Nicht nur eine Satzung erlassen -die Umsetzung ist es

Rebell @, Donnerstag, 24.11.2011 (vor 4801 Tagen) @ Alfred

» Da scheint einer ganz schön sauer auf die Kölner Verwaltung und ihre Justiz zu sein.

bitte fragt mal nach bei der Kämmerin Gabriele Klug, vielleicht ist diese besser informiert, wie Detlef Schmalenberg aktualisiert hat 22.11.
Grundsätzlich werde die Zweitwohnungssteuer zwar in zahlreichen deutschen Städten erhoben, die Eigentümer von Zweifamilienhäusern jedoch würden vielerorts nicht zur Kasse gebeten, räumt die Beigeordnete in ihrer Mitteilung ein. Anders als in Köln sei dies in diesen Städten und Kommunen aber noch nicht vor Gericht thematisiert worden. Gegen die Kölner Satzung jedoch werde derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit der Begründung geklagt, dass die meisten Inhaber von Zweifamilienhäusern bisher eben noch nicht veranschlagt wurden. Dies würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Der Kläger, der vermutlich seinen Zweitwohnsitz in Köln gemeldet hat, hält die hiesige Satzung deshalb für rechtswidrig – und will nicht zahlen.

Vielleicht gibt VGH Münster mal einem Kläger Recht >, da müsste man sich allerdings wundern und die Frage stellen, von wem wird denn dieses Gremium bezahlt> denn unabhängige Richter sind kaum noch zu finden- das wäre wie ein 6er im Lotto.