Zweitwohnsitz wegen Führerscheinentzug

René ⌂ @, Donnerstag, 22.12.2005 (vor 6974 Tagen) @ Hendrik

» einer von uns (verheiratet) hat seinen Führerschein für 10 Monate abgeben dürfen. [..] Ordnungsgemäß sollte der Zweitwohnsitz dort angemeldet werden.

Prinzipiell ist das Pech, aber hier greift das Urteil des Bunderverfassungsgerichtes. Dieses sagt, daß Eheleute von der Steuer befreit sind, so lange es berufsbedingt ist. (Siehe Menupunkt [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=5]Urteile)[/link]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion