Zweitwohnsitz wegen Führerscheinentzug
» einer von uns (verheiratet) hat seinen Führerschein für 10 Monate abgeben dürfen. [..] Ordnungsgemäß sollte der Zweitwohnsitz dort angemeldet werden.
Prinzipiell ist das Pech, aber hier greift das Urteil des Bunderverfassungsgerichtes. Dieses sagt, daß Eheleute von der Steuer befreit sind, so lange es berufsbedingt ist. (Siehe Menupunkt [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=5]Urteile)[/link]
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- Zweitwohnsitz wegen Führerscheinentzug -
Hendrik,
08.12.2005
- Zweitwohnsitz wegen Führerscheinentzug - René, 22.12.2005