Ehegattenprivileg

Alfred @, Montag, 21.11.2011 (vor 4802 Tagen)

In Köln werden die Trauben immer höher gehängt, wenn eine Befreiung nach § 2 Abs. 6 überhaupt in Erwägung gezogen werden soll. Für den Zeitraum ab dem 1.1.2009 kommt es dazu nämlich auf die überwiegende Nutzung der Nebenwohnung zu beruflichen Zwecken an. Diese rechtskundige Auffassung mag den Laien wundern, denn in der öffentlich zugänglichen Fassung der Satzung steht davon nichts drin.
Ob da Dr. (jur natürlich) Kyrill A, Schwarz Pate gestanden hat> So zu lesen in Zeitschrift für Kommunalfinanzen 4/2006 „Rechtsfragen der Zweitwohnungsteuer - Zugleich eine Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. 10. 2005 (1 BvA 1232/00 u.a.):
„…dessen ungeachtet sind aber Kommunen auch in Zukunft nicht gehindert, eine Zweitwohnungsteuer zu erheben, wenn die Zweitwohnung nicht der beruflichen Nutzung zu dienen bestimmt ist. Dies verlangt aber eine Klärung des Begriffs der beruflichen Nutzung - eine zentrale Frage, auf die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keine Ant¬wort zu geben vermag.“

Ehegattenprivileg - oder Raubrittertum ?

Rebell @, Mittwoch, 23.11.2011 (vor 4801 Tagen) @ Alfred

» des Begriffs der beruflichen Nutzung - eine zentrale Frage, auf die der
» Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keine Ant¬wort zu geben vermag.
“= dazu doch auch nicht gewillt!!!

Es zeichnet sich ganz deutlich ab, dass man mit den Nebenwohnsitzbürgern ohne wenn und aber machen kann was man will- Rechte für diese um sich zu wehren gibt es nicht - Gerichte kennen nur noch die Gier der Kommunen an - der Rest >>>>>

Es gab schon mal eine Phase in deutscher Geschichte, da gab es auch Bürger ohne große Rechte - man konnte diese Enteignen und schließlich ................., manche Dinge wiederholen sich einfach- nicht immer in derselben Art- aber ähnlich!

Ehegattenprivileg - oder Raubrittertum ?

Alfred @, Mittwoch, 23.11.2011 (vor 4801 Tagen) @ Rebell

» » des Begriffs der beruflichen Nutzung - eine zentrale Frage, auf die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keine Ant¬wort zu geben vermag.“
» = dazu doch auch nicht gewillt!!!
In dem Fall nicht ganz richtig - der Kommentator strebte seinerzeit wohl einen besser dotierten Posten bei einem kommunalen Druckverband an. Den hat er auch bekommen.

» Es gab schon mal eine Phase in deutscher Geschichte, da gab es auch Bürger ohne große Rechte
Da wäre ich vorsichtig, denn in dieser Phase gab es keine ZWSt. :-D