Ratenzahlung

T. @, Sonntag, 01.01.2006 (vor 6934 Tagen)

Hei,

gesundes neues Jahr!

Möchte eigentlich nur wissen, ob man die Zweitwohnsitzsteuer auch in monatlichen Raten zahlen kann>

Bye

T.

Ratenzahlung

René ⌂ @, Sonntag, 01.01.2006 (vor 6934 Tagen) @ T.

» Möchte eigentlich nur wissen, ob man die Zweitwohnsitzsteuer auch in
» monatlichen Raten zahlen kann>

in der jeweiligen Satzung ist die Zahlungsweise enthalten. Viele Gemeinden wollen die Steuer vierteljährlich haben, es gibt aber auch Gemeinden, die einen Jahresbetrag haben wollen (z.B. Erfurt, die ohnehin den höhsten Steuersatz haben). Ich schlage vor, du fragst bei deiner Stadtverwaltung an.

Ratenzahlung

René ⌂ @, Donnerstag, 05.01.2006 (vor 6930 Tagen) @ T.

Ich habe Erfurt angeschrieben, bekam dabei folgende Antwort:

» Teilbeträge vor der Fälligkeit am 01.07. werden von der Stadtkasse gern entgegengenommen.
» Schriftliche Anträge auf Ratenzahlung für Zeiträume nach dem 01.07. werden vom Steueramt nach § 222 Stundung der Abgabenordnung (AO) bearbeitet.
» Die Stundung erfolgt mit Verzinsung nach §§ 233 ff AO, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.