ZWST in Erfurt / Meldeaufforderung

b2 @, Dienstag, 22.11.2011 (vor 5006 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen…

Ich studiere seit dem WS 2006 in Erfurt, hab ein Zimmer im Studentenwohnheim und finanziere mich über BAFÖG. Jetzt kurz vor Ende meines Studiums bekam ich einen Brief mit der Aufforderung zur Meldepflicht. Wie ich jetzt mit Entsetzen feststellen musste, erhebt die Stadt Erfurt eine ZWST! Ich bin aber seit jeher bei meinen Eltern in meiner Heimatgemeinde (ohne ZWST in Hessen) gemeldet. Jetzt soll ich im Einwohnermeldeamt vorsprechen und meiner Meldepflicht nachkommen.

Nun zu meiner Frage…was sage ich am besten ohne mich um Kopf und Kragen zu reden>
War Erfurt mein Erstwohnsitz und ich habe „nur versäumt mich umzumelden“>
War bzw. ist Erfurt mein Zweitwohnsitz> Kommt dann eine satte Nachzahlung auf mich zu und wie setzt diese sich zusammen, bei einer Pauschalmiete von 150 Euro pro Monat>
Was bleiben mir noch für Alternativen um von einer Nachzahlung verschont zu bleiben>

MfG

ZWST in Erfurt / Meldeaufforderung

Alfred @, Dienstag, 22.11.2011 (vor 5006 Tagen) @ b2

Also, Meldepflicht und ZWSt haben ursächlich nichts miteinander zu tun.
Wie Du zu registrieren bist, kannst Du hier auf der Startseite nachlesen (Menü, Punkt „Hauptwohnung“.
Die-Missachtung der Meldepflicht über 5 Jahre hinweg wird sich kaum schön reden lassen und stellt eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Zu helfen gibt es da nicht viel.
Solltest Du Dich mit Nebenwohnung registrieren lassen müssen, werden nach der verfassungswidrigen Satzung pro Monat 16% der Nettokaltmiete fällig. Da Du eine Pauschalmiete zahlst, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete angemessene Kürzungen vorzunehmen. Was angemessen ist, entscheidet im Zweifelsfall die Stadtverwaltung nach ihrem Gutdünken, gegen das Du Dich allenfalls gerichtlich wehren kannst.