Langenargen erhöht um 20 %
die Zweitwohnungssteuer
Einstimmig entschied sich der Gemeinderat außerdem für eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer. Letztmalig war diese Steuer 2003 erhöht worden. „Die Finanzlage der Gemeinde und die Entwicklung der Steuersätze in den Nachbargemeinden rechtfertigen eine Anpassung zum Januar 2012“, betonte Bürgermeister Rolf Müller. Ab diesem Termin steigt jetzt die Zweitwohnungssteuer um 20 Prozent. Danach beträgt zum Beispiel die Steuer bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1850 Euro neu 600 Euro und bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 1850 Euro, aber nicht mehr als 3700 Euro, genau 1000 Euro.
Es scheint eine saftige Erhöhug zu sein, denn bei einer Monatsmiete von 150 € zusätzlich noch 50 € als dritte Miete, denn die Grundsteuer ist auch noch fällig. Bei Monatsmiete von 300€ kommt noch die Zwst mit 80 € obern drauf >>
Will man damit die Zweitwohnungsbesitzer verjagen >> Oder was haben diese verbrochen, dass man diese Sorte von Bürgern so schröpfen will>
Langenargen erhöht um 20 %
Weder will man die ZWE-Inhaber verjagen, noch haben sie etwas verbrochen. Sie sind eine „Steuerquelle“ bei der die Gier des Fiskus keine Grenzen kennt.
Langenargen könnte durchaus der Beginn einer neuen Erhöhungswelle sein, denn das Argument
„Die Finanzlage der Gemeinde und die Entwicklung der Steuersätze in den Nachbargemeinden rechtfertigen eine Anpassung“
können nun die Nachbargemeinden trefflich für weitere Steigerungen nutzen.
Wenn man sich das Segment mehr als 1850 bis 3.750 € Kaltmiete jährlich anguckt, bei dem angeblich 1.000 € Steuer fällig sind, entspricht das einem Steuersatz von 54 bis 26 Prozent. Geld stinkt eben nicht wie z.B. nur Fisch, der stinkt vom Kopf an. IN BY wäre das bestimmt in Ordnung. Mal abwarten, wie die BW-Verwaltungsgerichtsbarkeit das findet.
Aber die Gemeinden haben eben das Stuererfindungsrecht, und das darf man ihnen nicht nehmen - alles Rechtens.