Langenargen erhöht um 20 %

Alfred @, Mittwoch, 23.11.2011 (vor 4510 Tagen) @ Rebell

Weder will man die ZWE-Inhaber verjagen, noch haben sie etwas verbrochen. Sie sind eine „Steuerquelle“ bei der die Gier des Fiskus keine Grenzen kennt.

Langenargen könnte durchaus der Beginn einer neuen Erhöhungswelle sein, denn das Argument
„Die Finanzlage der Gemeinde und die Entwicklung der Steuersätze in den Nachbargemeinden rechtfertigen eine Anpassung“
können nun die Nachbargemeinden trefflich für weitere Steigerungen nutzen.

Wenn man sich das Segment mehr als 1850 bis 3.750 € Kaltmiete jährlich anguckt, bei dem angeblich 1.000 € Steuer fällig sind, entspricht das einem Steuersatz von 54 bis 26 Prozent. Geld stinkt eben nicht wie z.B. nur Fisch, der stinkt vom Kopf an. IN BY wäre das bestimmt in Ordnung. Mal abwarten, wie die BW-Verwaltungsgerichtsbarkeit das findet.

Aber die Gemeinden haben eben das Stuererfindungsrecht, und das darf man ihnen nicht nehmen - alles Rechtens.


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