Zweitwohnsitz wg. Betreuung Angehöriger

Jana @, Mittwoch, 04.01.2006 (vor 6932 Tagen)

Hallo,
ich unterhalte meine Zweitwohnung, um mich besser um meine in derselben Stadt wohnenden pflegebedürftigen Eltern kümmern zu können. Sollte da nichtz auch eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer möglich sein>
Beste Grüße
Jana

Zweitwohnsitz wg. Betreuung Angehöriger

René ⌂ @, Donnerstag, 12.01.2006 (vor 6924 Tagen) @ Jana

» ich unterhalte meine Zweitwohnung, um mich besser um meine in derselben Stadt wohnenden pflegebedürftigen Eltern kümmern zu können.

Ich habe bei der Stadt Dresden nachgefragt. Es wird schon ein gewisser Härtefall da drin gesehen, aber satzungsgemäß gibt es dafür derzeit keine Ausnahme. Sprich: du müßtest zahlen.

Du solltest Dich bei deiner Stadt erkundigen, ob es für Härtefälle spezielle Anträge gibt. Falls nicht, dann solltest du auf den Steuerbescheid Widerspruch einlegen, und mit diesem Schreiben den Härtefall darstellen und entsprechende Belege beifügen (Pflegebedürftigkeit).

Es ist sicher vorteilhaft, diesen Fall auch medienwirksam zu verbreiten. Also insbesondere an lokale Tageszeitungen wenden, du kannst gerne diese Plattform dafür nutzen (bitte vorher Kontakt per E-Mail)