ZWS Köln als Student

Franky @, Montag, 28.11.2011 (vor 5228 Tagen)

Hallo,

vor einem Jahr habe ich auch einen Bescheid für die ZWS bekommen und da diese Seite eine erste willkommene Informationsquelle war, möchte ich meine kurze Geschichte, wie ich glimpflich davon kam, erzählen.

Für mein Studium war ich ende 2005 nach Gummersbach gezogen - die elterliche Wohnung in Köln liess ich unnötigerweise als Nebenwohnung gemeldet, weil alle Post dahin ging und ich auch an den Wochenenden dort blieb, weil ich in Köln gearbeitet habe.

Dieses Verhältnis endete Ende 2008, worauf ich nur noch eine Wohnung gemeldet hatte. Der Bescheid über die ZWS kam knapp 2 Jahre danach im Oktober 2010. Natürlich sah ich sofort eine horrende Forderung auf mich zukommen und habe erstmal das Internet stundenlang nach Informationen durchforstet.

Am nächsten Tag habe ich dann im Amt angerufen um die Sache zu klären. Die Dame am Telefon war sehr freundlich und sagte mir, dass ich Ihr

1. eine Bestätigung von mir und meinen Eltern, dass die Wohnung nur zu Besuchszwecken genutzt worden war und ich daraus keine geldwerten Vorteile gezogen habe
2. den Mietvertrag der elterlichen Wohnung als Beleg, dass ich nicht der Mieter war

zuschicken soll.

Das habe ich getan. Es vergingen viele Monate und ich ging schon davon aus, dass die Sache erledigt ist.

Letzte Woche, nach fast einem Jahr, kam dann etwas überraschend die Bestätigung. Für die Nebenwohnung besteht keine Steuerpflicht und das Steuerkonto ist gelöscht. :)


Ich hoffe, dass dieser Beitrag anderen hilft.

mfg
Frank

ZWS Köln als Student

Alfred @, Montag, 28.11.2011 (vor 5228 Tagen) @ Franky

Vielen Dank für die Information. Es ist immer wieder erstaunlich, was das Kölner Kassen- und Steueramt fertigbringt. In diesem Fall, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid dann „plötzlich“ aufgehoben wird. Hätte ich nicht für möglich gehalten und noch nie so was gehört. Oder war es gar kein Steuerbescheid sondern“nur“ die Aufforderung, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben>

Ansonsten, für gleich oder ähnlich gelagerte Fälle: Wer eine Nebenwohnung nutzt, die er nicht „innehat", darf für diese Wohnung nicht zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Das ist verfassungswidrig und derzeit gibt es noch kein deutsches Gericht, das eine derartige Besteuerung für Rechtens erklären würde.

Abgesehen davon,
1. sind die Kölner Forderungen nach Bestätigung der Eltern und Vorlage des elterlichen Mietvertrages eine bodenlose Frechheit.
2. war im konkreten Fall die Bescheinigung der Eltern wohl nicht so ganz richtig (um nicht zu sagen: falsch).

Da geistert immer noch die irrwitzige Vorstellung durch das Kölner Amt, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sei, deren Nutzer als Steuerpflichtiger /Steuerschuldner angesehen werden darf.

ZWS Köln als Student

Franky @, Montag, 28.11.2011 (vor 5228 Tagen) @ Alfred

» Oder war es
» gar kein Steuerbescheid sondern“nur“ die Aufforderung, eine Erklärung zur
» Zweitwohnungsteuer abzugeben>

Entschuldige, natürlich letzteres. Als Laie achtet man viel weniger auf die Begrifflichkeiten.

Zum Rest: Da magst du recht haben, aber ich kenn mich nicht aus und war heilfroh, da so leicht rauszukommen, ohne einen kostspieligen Besuch beim Anwalt.

ZWS Köln als Student

Alfred @, Montag, 28.11.2011 (vor 5228 Tagen) @ Franky

» » Oder war es gar kein Steuerbescheid sondern“nur“ die Aufforderung, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben>
»
» Entschuldige, natürlich letzteres. Als Laie achtet man viel weniger auf die Begrifflichkeiten.

Jetzt ist meine Welt wieder halbwegs in Ordnung. Da hast Du großes Glück gehabt, eine einigermaßen korrekt arbeitende Sachbearbeiterin gefunden zu haben.

ZWS Köln als Student

Franky @, Montag, 28.11.2011 (vor 5228 Tagen) @ Alfred

» 2. war im konkreten Fall die Bescheinigung der Eltern wohl nicht so ganz
» richtig (um nicht zu sagen: falsch).

Bitte um Erläuterung

ZWS Köln als Student

Alfred @, Montag, 28.11.2011 (vor 5228 Tagen) @ Franky

» Bitte um Erläuterung
Hier ist sie:
Du schreibst: „… die elterliche Wohnung in Köln ließ ich unnötigerweise als Nebenwohnung gemeldet, weil … ich auch an den Wochenenden dort blieb, weil ich in Köln gearbeitet habe.“
Das bedeutet: Du bist bei Deinen Eltern nicht ausgezogen und warst im melderechtlichen Sinn mit Nebenwohnung richtig (und keinesfalls „unnötigerweise“) registriert, wenn Du Dich zeitlich gesehen vorwiegend am Studienort in Gummersbach aufgehalten hast (was hier nicht weiter vertieft werden muss). Von einem Nutzen der Wohnung nur zu Besuchszwecken kann folglich überhaupt nicht die Rede sein. Auch das mit dem „geldwerten Vorteil“ ist nicht so ganz schlüssig – denn ohne das Standbein in der elterlichen Wohnung hättest Du Dir in Köln wohl ein Zimmer mieten müssen, um dort zu arbeiten.
Aber wenn die Kölner Verwaltung mit so einer Bescheinigung zufrieden war, stört mich das nur aus prinzipiellen Gründen.

ZWS Köln als Student

Franky @, Montag, 28.11.2011 (vor 5228 Tagen) @ Alfred

Ich verstehe, danke. Trotz allem hätte ich garnicht soviel von mir preisgeben müssen, denn die Tatsache, dass ich garnicht Mieter war, hätte als Grund gereicht.

Hinterher ist man immer schlauer.

ZWS Köln als Student

Alfred @, Montag, 28.11.2011 (vor 5228 Tagen) @ Franky

Die verwaltungsseitige Gleichsetzung von Neben- und Zweitwohnung und Nutzer und Inhaber ist ja keine neue, rein kölsche Erfindung und dient der Verwirrung des Bürgers. So oder ähnlich zu finden z.B. in vielen (neueren) Satzungen in B.-W.:
„Nebenwohnungen im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils, bei welchen es sich lediglich um eine Übernachtungsmöglichkeit oder um ein Zimmer handelt, das von erwachsenen Kindern gelegentlich mit geringfügiger Dauer genutzt wird, stellen keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung dar.“
Solche Regelungen sind aufwandsteuerrechtlich purer Unsinn, richtig wäre u. U. allenfalls, dass derartige Wohnungen nicht als Nebenwohnungen registriert werden müssen.
Die Folge derartiger Regelungen ist allerdings, dass viele Städte glauben, jeden Nutzer einer Nebenwohnung besteuern zu dürfen und dabei nicht überprüfen zu müssen, ob er auch Inhaber der Nebenwohnung ist. Dann sind sie immer. wieder erstaunt, wenn sich wirklich einer dagegen wehrt (was selten genug passiert).