ZWS/Halle (Saale)

keepsake @, Dienstag, 20.12.2011 (vor 5430 Tagen)
bearbeitet von keepsake, Dienstag, 20.12.2011

hallo ihr lieben,
habe vor knapp 3 wochen meinen bescheid bekommen. ich bin mir nicht sicher ob ich in widerspruch gehen soll. ich muss für 2009 und 2010 nachzahlen. ich wohne in halle wegen des studiums.
so wie ich das hier so gelesen habe rechne ich mir keine großen chancen aus dass mir die steuer erlassen wird.
habe während der zeit bafög bekommen und war Arbeiten. aber wenn ich das richitg verstanden habe, spielt der erhalt von bafög ja gar keine rolle.
ungefähr das wollte ich schreiben:


Widerspruch gegen den Zweitwohnsteuerbescheid
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid vom 25.11.2011 und beantrage gleichzeitig den Erlass der Steuer, da ich mich für den für die Steuererhebung maßgeblichen Zeitraum aufgrund meiner finanziellen Verhältnisse außer Stande sehe, diese aufzubringen.
Aus diesem Grund nachstehend eine Zusammenstellung meiner persönlichen Verhältnisse:
 
Elternabhängiges BAföG:
Bewilligungszeitraum 10.2008 -09.2009: xxx€
Bescheid vom 07.10.2008

Bewilligungszeitraum 10.2008-09.2009: xxx €
Bescheid vom 27.02.2009

Bewilligungszeitraum 10.2009-09.2010: xxx €
Bescheid vom 02.11.2009

Ab September 2010 wurde kein BAföG mehr gezahlt, da die Förderungshöchstdauer erreicht war.
 
Nebenverdienst: Kassiererin bei Kaufland
Jahr 2009: xxx €
Jahr 2010: xxx €
 
Das Kindergeld erhielten meine Eltern.
 
Ich habe im Juni dieses Jahres meinen Bachelorabschluss an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg abgelegt. Nunmehr studiere ich im Masterstudiengang ebenfalls an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Auch künftig wird es meine finanzielle Situation nicht zulassen, die Steuer zu begleichen.
 
Mit freundlichen Grüßen


LG

ZWS/Halle (Saale)

Alfred @, Dienstag, 20.12.2011 (vor 5430 Tagen) @ keepsake

Was Du da schreibsen willst, ist ein Antrag auf Erlass oder Stundung der ZWSt - kein Widerspruch. Aber zur Fristwahrung immerhin geeignet.

Die einzige Chance für Dich ist das Eingeständnis, dass Deine melderechtliche Registrierung mit NW in Halle falsch war. Denn so wie das klingt –Studium + Arbeit – hast Du Dich vorwiegend in Halle aufgehalten.
Wenn Du das nachweisen kannst. wäre das die Möglichkeit für einen Widerspruch. Müsste sogar durchgehen - hat allerdings einen anderen Haken: Verstoßgegen das Melderecht (Ordnungswidrigkeit).

ZWS/Halle (Saale)

keepsake @, Dienstag, 20.12.2011 (vor 5430 Tagen) @ Alfred

was droht mir wenn ich die Ordnungswidrigkeit eingestehe, bwz hast du ne ahnung ob die dem nachgehen.

gearbeitet habe ich am wochenende in meiner heimatstadt.

ZWS/Halle (Saale)

Alfred @, Mittwoch, 21.12.2011 (vor 5430 Tagen) @ keepsake

Das Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit kann in diesem Fall (theoretisch) bis zu 2.500 € betragen. So wie ich das einschätze, wird die Stadt der Ordnungswidrigkeit nachgehen.

Wenn Du allerdings in –deiner Heimatstadt und nicht in Halle gearbeitet hast, dürfte der rückwirkende Nachweis des überwiegenden Aufenthalts in Halle von Haus aus schwierig sein.

Bliebe also vernünftigerweise statt eines Widerspruchs nur der „Antrag auf Erlass“ (oder Stundung) wie Du ihn ja schon formuliert hast. Ist so auch in der Satzung vorgesehen.

Für die Zukunft bliebe zu überlegen, ob Du Dich in Halle mit Hauptwohnung melden kannst – das würde die ZWSt-Pflicht beenden.

ZWS/Halle (Saale)

keepsake @, Mittwoch, 21.12.2011 (vor 5430 Tagen) @ Alfred

bin seit februar dieses jahr hauptwohnsitzlich gemeldet. erst so haben sie mich "gekriegt".

vielen dank für die hilfe alfred. du bist spitze! ich meld mich dann mal was rausgekommen ist.

muss der antrag auf erlass auch binnen 4 wochen dort eingehen>

lg

ZWS/Halle (Saale)

Alfred @, Mittwoch, 21.12.2011 (vor 5429 Tagen) @ keepsake

Den Antrag auf Erlass hättest Du gleich mit der Abgabe der Erklärung zur ZWSt stellen sollen. Eine Frist wie beim Widerspruchgibt es nicht. Er sollte allerdings deutlich vor dem Zahlungstermin bei der Stadt vorliegen.