Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Jashi @, Mittwoch, 28.12.2011 (vor 4714 Tagen)

Hallo liebe Forum-Gemeinde!
Ich wende mich jetzt an Euch weil ich diesem Bürokratismus nicht mehr durchsehe:
Folgende sich zutragende Sache:

Ich wohne im Moment nur wegen meiner Arbeit in Nürnberg bin auch in Nürnberg gemeldet. Da ich aber jetzt meinen Lebensmittelpunkt wieder nach Sachsen verlege da ich dort mit meinem Freund zusammen ziehe. Ich aber hier gern meine Wohnung behalten würde da es teilweise zwischen ein paar Arbeitstagen sich nicht lohnt nach Sachsen zu fahren bzw, bei telefonischer Rufbereitschaft ich hier bleiben muss. Will mich aber nach Sachsen wieder ummelden.

Daraus resultierend, kann ich dann überhaupt eine Wohnung behalten auf die ich eigentlich nicht mehr gemeldet bin>
Und wie läuft das mit der ZWS>

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Danke (:

Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Alfred @, Mittwoch, 28.12.2011 (vor 4714 Tagen) @ Jashi

Da geht es erst Mal ums Melderecht. Da Du aus der Wohnung in Nürnberg nicht ausziehst, musst Du für diese Wohnung gemeldet bleiben, auch wenn Du „in Sachsen“ eine weitere Wohnung beziehst. So wie es klingt, wird die Wohnung in Nürnberg dann Deine Hauptwohnung und die in Sachsen Deine Nebenwohnung sein. Mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen, nach welchen Kriterien sich die melderechtliche Registrierung richtet.
Wenn dann noch Fragen sind, hier wieder melden.
Ob Zweitwohnungsteuer fällig wird, kann ich nicht beurteilen.

Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Jashi @, Mittwoch, 28.12.2011 (vor 4714 Tagen) @ Alfred

Nein, die Wohnung in Sachsen soll Hauptwohnsitz werden. Und Nürnberg nur Zweitwohnsitz ...

Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Alfred @, Mittwoch, 28.12.2011 (vor 4714 Tagen) @ Jashi

» Nein, die Wohnung in Sachsen soll Hauptwohnsitz werden. Und Nürnberg nur Zweitwohnsitz ...
D.h., Du wirst Dich - rein quantitativ, zeitlich gesehen - vorwiegend in Sachsen und nur zeitlich untergeordnet in Nürnberg aufhalten.
Welche Wohnung als HW und welche als NW zu registrieren ist, entscheidet die Meldebehörde. Welcher Orts Deine Wohnsitz aein soll, entscheidest Du, das ist melderechtlich aber bedeutungslos.

Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Jashi @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4714 Tagen) @ Alfred

Aber wenn ich entscheide wo ich mich am meisten aufhalte, also mein Hauptwohnsitz kann doch dann keine Meldebehörde bestimmen>

Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Jashi @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4714 Tagen) @ Jashi

Also ich habe eben telefonisch mit meinem Vermieter gesprochen, der hat gesagt das ich meinen Hauptwohnsitz ruhigen Gewissens nach Sachsen verlegen kann. Und hier meine Wohnung normal als Zweitwohnung deklarieren kann.


Ich hab noch eine Frage, wie läuft das dann mit ZWS> Kommt da ein Bescheid Ende des Jahres oder wie läuft sowas ab>

Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Alfred @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4714 Tagen) @ Jashi

Bleiben wir einfach bei den richtigen Begriffen: Im Melderecht geht es nicht um Wohnsitze sondern in Deinem Fall um Haupt- und Nebenwohnung. Diese bestimmen sich im Allgemeinen nach der zeitlichen Dauer des Aufenthalts am Ort der jeweiligen Wohnung. Das ist bei einem Berufstätigen im allgemeinen die Wohnung am Arbeitsort. Nach dieser Faustformel bestimmt die Meldebehörde, welche Wohnung als Hauptwohnung zu registrieren ist. Eine Entscheidung Deinerseits ist da nicht erforderlich.

Der Vermieter ist wohl kaum zuständig für die Registrierung einer Wohnung – das ist und bleibt Sache der Meldebehörde.

Der Ablauf bei der Erhebung der ZWSt ist von Ort zu Ort verschieden. Im allgemeinen erfolgt als erstes die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer dann kommt der Bescheid.

Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Jashi @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4714 Tagen) @ Alfred

Das mag sein, aber in meinem Beruf ist das allg. nicht so einfach, ich bin Stewardess und arbeite an meinem Heimatflughafen, halte mich allerdings an meinen freien Tagen nur in meiner gebürtigen Heimat auf. Besonders im Winter staffeln sich die freien Tage bis teilweise auf 7-8 Tage Frei am Stück und nutze natürlich diese Zeit in meiner Heimat zu verbringen. Damals bekam ich die Aussage der Nürnberger Meldebehörde das es denen egal sei wo ich lebe bzw. ich meinen Lebensmittelpunkt selbst bestimmen sollte und dementsprechend wird eine Ummeldung vorgenommen.

"Solang sie in Ihrem Beruf sich nicht nur im Ausland aufhalten müssen wir sie ja nicht ganz abmelden" :-D

Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Alfred @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4714 Tagen) @ Jashi

Ändert nichts an der gesetzlichen Grundlage, dass der zeitlich überwiegende Aufenthalt maßgeblich für die Registrierung ist. Aber wenn es den Nürnbergern egal ist, ist es mir das schon lange. Dann eben Nebenwohnung in Nürnberg und damit ZWSt.
Ausnahme wäre, wenn sich der vorwiegende zeitliche Aufenthalt nicht feststellen lässt, dann zählt der Schwerpunkt der Lebensinteressen.