Erstwohnsitz in Frankfurt behalten?

Alfred @, Dienstag, 10.01.2012 (vor 4461 Tagen) @ UrsMahle

Studenten können plausibel darlegen, dass sie sich am Studienort nicht vorwiegend aufhalten. Die Entfernung Frankfurt – Köln ist nicht so groß. dass eine derartige Behauptung unwahrscheinlich wäre. Auch die guten Verkehrsverbindungen erlauben eine derartige Behauptung. Sonn- und Feiertage, vorlesungsfreie Zeiten und Semesterferien erlauben – je nach Studienfach – den vorwiegenden Aufenthalt am Heimatort. U.a. deswegen gibt es ja die Zweitwohnungsteuer, um Studenten zur melderechtliche Registrierung mit Hauptwohnung am Studienort zu nötigen.
Wenn Du in Köln Inhabereiner Nebenwohnung, bist Du – wenn volljährig und alleinstehend - Schuldner dieser Zweitwohnungsteuer.
Der Wohnsitz ist da vergleichsweise bedeutungslos


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