Hallo Zusammen,
ich suche eine aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock.
MfG, MrE
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
Alfred , Dienstag, 17.01.2012 (vor 4727 Tagen) @ MrE
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
MrE , Mittwoch, 18.01.2012 (vor 4726 Tagen) @ Alfred
» http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/974/2_04.pdf
vielen Dank für den Link.
Bedeutet der § 2 ' Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette gehören.' , dass ein Wohnheimzimmer ohne Küche und Bad keine Wohnung im Sinne der Satzung ist>
Außerdem habe ich gelesen, dass bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung eine Strafe von bis zu 10.000 € erhoben werden kann. Wie hoch ist das Risiko, dass die versuchen, einem Vorsatz nachzuweisen>
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
Alfred , Mittwoch, 18.01.2012 (vor 4726 Tagen) @ MrE
» Bedeutet der § 2 ... dass ein Wohnheimzimmer ohne Küche und Bad keine Wohnung im Sinne der Satzung ist>
Kann man so oder so sehen. Hängt von der Stadt und letztlich von den Gerichten ab. Eine – wohl bewusst – miese Definition. Zu berücksichtigen ist, dass mit der ZWSt vorwiegend (wenn nicht sogar fast ausschließlich) Studenten getroffen werden sollen.
» ... vorsätzlicher Steuerhinterziehung ..
Der übliche Ablauf ist:
- Registrierung mit Nebenwohnung,
- Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung durch die Stadt.
Da ist für eine „vorsätzliche Steuerhinterziehung“ wenig Raum.
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
MrE , Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4725 Tagen) @ Alfred
Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin volljährig und Azubi, also falle ich wohl auch in die Zielgruppe der ZWS.
Dass einem Vorsatz erst nach einer schriftlichen Steuereinforderung unterstellt werden kann ist schonmal gut.
Was passiert, wenn ich keinen Zweitwohnsitz anmelde, da ich die Definition so auslege, dass das Zimmer nicht als Wohnung gilt, die Stadt das aber anders sieht (und mich überprüft)>
Mfg,
MrE
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
Alfred , Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4725 Tagen) @ MrE
» Vielen Dank für die Antwort.
Nicht zu früh freuen. Mit der melderechtliche Wohnungsdefinition hat die ZWSTS der HRO nichts zu tun.
Wenn Du Azubi unbd volljährig bist, hast Du in Rostock wohl rein zeitlich gesehen Deinenüberwigenden Aufenthalt. Damit bist Du melderechtlich mit alleiniger oder mit Hauptwohnung zu registrieren.
Zur Vertiefung mal auf der Startseite im Menü unter "Hauptwohnung" nachlesen.
Die Frage nach der ZWSt erübrigt sich dann.
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
MrE , Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4725 Tagen) @ Alfred
danke für die Infos
"Wohnung im Sinne des Melderechts ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird."
also nach dieser Definition ist das Zimmer eine Wohnung. Aber in diesem Jahr werde ich mich nicht hauptsächlich dort aufhalten, weils ab August auf See geht. Das fällt also in die in der Beschreibung genannte Grauzone. Wenn das nicht näher überprüft wird, wo mein "Lebensschwerpunkt" liegt, dann könnte ich mir quasi aussuchen, wo der Haupt und wo der Nebenwohnsitz ist.
Dann ist nur die Frage, ob die Postanschrift für die Krankenkasse, Bank usw auch geändert werden muss, weil die Post hier im Wohnheim nur Wöchentlich ausgegeben wird, wäre das blöd.
Und noch was, Ist das rechtlich korrekt, wenn ich so alle 4 bis 5 Wochen nach Hause fahre und mich so nicht mehr als 2 monate am Stück in Mecklenbug-Vorpommern aufhalte und dann die Wohnung nicht an oder um melde>
MfG,
MrE
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
Alfred , Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4725 Tagen) @ MrE
» Wenn das nicht näher überprüft wird, ....
WEnn Du es plausibel erklären kannst, dürfte das Einwohnermeldeamt keine Einwände haben. Bisher ist Deine Erklärung nicht plausibel.
» Und noch was, Ist das rechtlich korrekt, wenn ich so alle 4 bis 5 Wochen nach Hause fahre und mich so nicht mehr als 2 monate am Stück in Mecklenbug-Vorpommern aufhalte und dann die Wohnung nicht an oder um melde>
Nein, dasist nicht korrekt. Es geht nicht um den Aufenthalt an einem Stück sondern um den Zeitraum zwischen Beziehen und der Aufgabe (Auszug) der Wohnung. Ist dieser Zeitraum länger als 2 Monate besteht Meldepflicht, Nichtbeachtung ist eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zu 500,00 €).
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
MrE , Freitag, 20.01.2012 (vor 4724 Tagen) @ Alfred
danke für die Antwort.
Den Hauptwohnsitz in Rostock zu melden wäre in sofern unpraktisch, dass, wie gesagt, alle Adressen usw. bei allen wichtigen Ämtern geändert werden müssen, auch auf dem Perso soweit ich gelesen habe. Außerdem müsste ich mein Auto ab bzw ummelden. Und das alles nur für die nächsten 5 Monate... dann erst Urlaub, dann gehts auf See und danach habe ich bis Ende des Jahres Urlaub.
Die Frage ist jetzt was wahrscheinlich mehr Ärger machen würde, 1. oder Nebenwohnsitz in Rostock>
Und ist es richtig, dass mein Wohnheimsbetreiber nach §26 und §27 LMG- Mecklenburg-Vorpommern ( http://mv.juris.de/mv/gesamt/MG_MV_2007.htm#MG_MV_2007_P25 ) "spezielle" Meldescheine für die Bewohner bereithalten und diese zur Ausfüllug anhalten muss> Das Wohnheim dient nicht der Jugend- oder Erwachsenenausbildung, sondern ist lediglich Unterbringung.
MfG,
MrE
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
Alfred , Freitag, 20.01.2012 (vor 4724 Tagen) @ MrE
» Den Hauptwohnsitz in Rostock zu melden wäre in sofern unpraktisch, ...
Mag ja unpraktisch sein, ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Du Dich in HRO mit Nebenwohnung registrieren lassen will, musst Du
- dafür plausible Gründe (im Sinne des Melderechts) anführen und
- damit rechnen, zur ZWSt herangezogen zu werden.
» Und ist es richtig, dass mein Wohnheimsbetreiber nach §26 und §27 LMG-Mecklenburg-Vorpommern ...Meldescheine ...
Nicht richtig. Ein Wohnheim ist kein „Beherbergungsbetrieb" für vorübergehende Unterbringung.
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
MrE , Samstag, 21.01.2012 (vor 4723 Tagen) @ Alfred
Vielen Dank für die Hilfe. Ohne Dich wäre ich da nie durchgestiegen.
Jetzt wo ich die ganzen Fristen kenne ist mir aufgefallen, dass ich die Frist zum Anmelden schon überschritten habe.
Wenn ich jetzt den Hauptwohnsitz einfach ummelde, überprüfen die dann meinen Mietvertrag und/oder Ausbildungsvertrag>
Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012
Alfred , Samstag, 21.01.2012 (vor 4723 Tagen) @ MrE
Anstelle des Mietvertrages müsste eine formlose, aktuelle Bestätigung des Vermieters ausreichen. Bei Registrierung mit Hauptwohnung wird nach dem Ausbildungsvertrag wohl nicht gefragt. Zumindest gäbe es dafür keinen Anlass.