Nebenwohnistz versus Besuche

MS_olm @, Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4740 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hab seit über zehn Jahren an meinem "Schulort" noch einen Nebenwohnistz gemeldet. (Münster)


Frage:
Wie trennt man Nebenwohnsitz von Besuchen ... >

Wenn ich im Jahr circa zwei oder drei Besuche mache, und so zwei bis vier ÜN habe, ist das ein Wohnsitz oder nicht>

Wo fängt Wohnsitz an, und wo hört Besuch auf>


Danke!

Nebenwohnistz versus Besuche

MS_olm @, Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4740 Tagen) @ MS_olm

Kleiner Nachtrag:

Ich habe in der elterlichen Wohnung mal gewohnt, aber das ist nun seit über zehn Jahren nicht mehr der Fall.

Ich bin höchstens zwei bis dreimal im Jahr dort.

Kann ich mich daher rückwirkend zu ... 2005 (sieben Jahre zurück) abmelden, ohne Probleme zu bekommen>

Ich hab auch niemals Vorteile von dem "Zweitwohnsitz" genossen ... das war nur "Anhänglichkeit" an die alte Stadt, in der ich aufgewachsen bin.

Nebenwohnistz versus Besuche

Alfred @, Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4740 Tagen) @ MS_olm

»Es geht Dir überhaupt nicht um Wohnsitze sondern um Neben- und Hauptwohnung (Melderecht).
Du bist in Münster mit Nebenwohnung in der Wohnung Deiner Eltern registriert. Wenn Du dort ausgezogen bist und Deine Eltern nur noch gelegentlich besuchst, musst Du die Nebenwohnung abmelden, Wenn Du nicht ausgezogen bist, ist es melderechtlich formal korrekt, wenn Du die Nebenwohnung beibehältst, auch wenn Du sie nur gelegentlich nutzt.
Warum Du Dich rückwirkend abmelden willst, ist mir nicht ganz klar.