Nebenwohnistz versus Besuche
»Es geht Dir überhaupt nicht um Wohnsitze sondern um Neben- und Hauptwohnung (Melderecht).
Du bist in Münster mit Nebenwohnung in der Wohnung Deiner Eltern registriert. Wenn Du dort ausgezogen bist und Deine Eltern nur noch gelegentlich besuchst, musst Du die Nebenwohnung abmelden, Wenn Du nicht ausgezogen bist, ist es melderechtlich formal korrekt, wenn Du die Nebenwohnung beibehältst, auch wenn Du sie nur gelegentlich nutzt.
Warum Du Dich rückwirkend abmelden willst, ist mir nicht ganz klar.
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MS_olm,
19.01.2012
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MS_olm,
19.01.2012
- Nebenwohnistz versus Besuche - Alfred, 19.01.2012
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MS_olm,
19.01.2012