Steuerpflicht während Sanierung?

chrisK @, Freitag, 20.01.2012 (vor 4740 Tagen)

Hallo,

ich hab letztes Jahr ein Haus in MeckPomm gekauft (Gemeinde Kublank) und bin dabei, dies zu sanieren (z.B. sind alle Fussböden raus). D.h. ich kann dort so lange nicht wohnen, bis es fertig ist. Danach will ich mit Hauptwohnsitz dort hin.
Nun soll ich (natürlich) sofort ZWSt zahlen.
Wie stehen meine Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch.
Letztlich geht es um Zahlungen für ca. 3 Monate, aber mir geht es eigentlich ums Prinzip. Liegt die Steuerfestsetzung im Ermessen des Amtes> Dann könnte man dort doch kulanter sein.

Ich wär dankbar für ein paar Ratschläge.

Viele Grüße

Chris

Steuerpflicht während Sanierung?

Alfred @, Freitag, 20.01.2012 (vor 4739 Tagen) @ chrisK

Die Satzung der Gemeinde ist nahezu beliebig auslegbar. M.E. kann ein Haus, das saniert wird, nicht mit einer ZWSt belegt werden, denn es dient nicht dem persönlichen Lebensbedarf. Es wird weder tatsächlich genutzt, noch zur Nutzung vorgehalten. Ein im Bau befindliches Haus wird ja auch nicht besteuert.
Außerdem fehlt es – rein formal gem. der Satzumg – in Deinem Fall an einer „Hauptwohnung im Sinne des Melderechts“.
Beides zusammen müsste für einen erfolgreichen Widerspruch ausreichen. Ob die Gemeinde freiwillig einlenkt, muss dahingestellt bleiben –vor Gericht sollte das ausreichen.
U.U. entscheidend dürfte der Umfang der Sanierungsarbeiten sein - kein Fußboden ist das schonein guter Anfang.

Steuerpflicht während Sanierung?

chrisK @, Samstag, 21.01.2012 (vor 4739 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für den Rat.
Eine Hauptwohnung hab ich allerdings. Ich wohne ja derzeit noch in Berlin. Aber ich werd es trotzdem mal mit einem Widerspruch versuchen. Wahrscheinlich werden die aufgerufenen Gebühren dann höher sein, als die Steuer, aber das kenne ich ja aus dem Verkehrsrecht.
Noch mal vielen Dank.

Steuerpflicht während Sanierung?

Alfred @, Samstag, 21.01.2012 (vor 4739 Tagen) @ chrisK

» Eine Hauptwohnung hab ich allerdings.
Eine Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn hat nur der, der auch eine Nebenwohnung hat. Melderechtlich müsste Deine Wohnung in Berlin die einzige oder alleinige Wohnung sein.

Steuerpflicht während Sanierung?

chrisK @, Montag, 23.01.2012 (vor 4737 Tagen) @ Alfred

Ah. Cool. Das ist ein sehr gutes Argument.
1000 Dank.