Steuerpflicht während Sanierung?
Die Satzung der Gemeinde ist nahezu beliebig auslegbar. M.E. kann ein Haus, das saniert wird, nicht mit einer ZWSt belegt werden, denn es dient nicht dem persönlichen Lebensbedarf. Es wird weder tatsächlich genutzt, noch zur Nutzung vorgehalten. Ein im Bau befindliches Haus wird ja auch nicht besteuert.
Außerdem fehlt es – rein formal gem. der Satzumg – in Deinem Fall an einer „Hauptwohnung im Sinne des Melderechts“.
Beides zusammen müsste für einen erfolgreichen Widerspruch ausreichen. Ob die Gemeinde freiwillig einlenkt, muss dahingestellt bleiben –vor Gericht sollte das ausreichen.
U.U. entscheidend dürfte der Umfang der Sanierungsarbeiten sein - kein Fußboden ist das schonein guter Anfang.
gesamter Thread:
- Steuerpflicht während Sanierung? -
chrisK,
20.01.2012
- Steuerpflicht während Sanierung? -
Alfred,
20.01.2012
- Steuerpflicht während Sanierung? -
chrisK,
21.01.2012
- Steuerpflicht während Sanierung? -
Alfred,
21.01.2012
- Steuerpflicht während Sanierung? - chrisK, 23.01.2012
- Steuerpflicht während Sanierung? -
Alfred,
21.01.2012
- Steuerpflicht während Sanierung? -
chrisK,
21.01.2012
- Steuerpflicht während Sanierung? -
Alfred,
20.01.2012