größte Wohnung veranlagt ?????!!!!!!

Alfred @, Montag, 23.01.2012 (vor 4448 Tagen) @ Raffy

Da gibt es nur eine Möglichkeit, der ZWSt in Zukunft zu entgehen: Vertrag mit einer Vermietungsagentur. Ein reines Rechenexempel.
Das Amt handelt übrigens satzungswidrig, wenn es nur eine der beiden Wohnungen besteuert. Beide sind nach Ortsrecht Zweitwohnungen. Das ist für Dich allerdings hilfreich
Die tatsächliche Nutzung ist unerheblich – was zählt ist allein die Nutzungsmöglichkeit.


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