2WHG in Köln Arbeit in Burscheid=>Steuerpflicht?

Klenkes @, Mittwoch, 25.01.2012 (vor 4734 Tagen)

Hallo,
ich habe meinen Lebensmittelpunkt in Aachen (Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Hauptwohnung in Aachen) und bin wegen neuen Job in Burscheid nach Köln gezogen. Ich habe einen Befreiungsantrag gestellt mit der Begründung, das ich ca 3 Tage in der Woche nur in Köln bin. Nun kam der Ablehnungsbescheid:
"Eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer gemäß §2 Absatz 6 der Kölner Zweitwohnungssteuersatzung ist nicht möglich, da Sie nicht überwiedgend im Kölner Stastgebiet aufhalten."
Habe ich etwas falsch verstanden> Natürlich halte ich mich meist in der Hauptwohnung (in AC) auf oder ist gemeint, dass ich nicht in Köln arbeite> Ist der Bescheid so in Ordnung oder lohnt sich eine Klage (nur das ist laut schreiben möglich)>
Vielen Dank schonmal für Euren Rat,
Klenkes

2WHG in Köln Arbeit in Burscheid=>Steuerpflicht?

Alfred @, Donnerstag, 26.01.2012 (vor 4734 Tagen) @ Klenkes

Hält man die Kölner Satzung für eine rechtmäßige Grundlage zur Erhebung der ZWSt, ist die Antwort des Kassen- und Steueramtes richtig. Sie entspricht der zweifelhaften Satzung.

Da Du Dich so oder so vorwiegend in Aachen aufhältst (3 Tage Köln reicht da nicht), ist die Frage nach dem "Aufenthalt im Kölner Stadtgebiet" müssig.

Ob sich eine Klage lohnt, weiß man erst nach der richterlichen Entscheidung.

2WHG in Köln Arbeit in Burscheid=>Steuerpflicht?

Klenkes @, Donnerstag, 26.01.2012 (vor 4734 Tagen) @ Alfred

Ich dachte immer der Lebensmittelpunk muß bei der Erstwohnung sein, also wo ich im Normalfall die meißte Zeit verbringe. Ergo verbringe ich nicht die meißte Zeit in der Nebenwohnung. Ich bin auch oft geschäftlich unterwegs, daher nutze ich im durchschnitt nur 3 Tage die Wohnung in Köln, arbeite aber ganz normal 5Tage die Woche in Burscheid (gehört nicht zu Köln). Deswegen habe ich bei dem Formular nur 3 Tage angegeben, war das falsch oder unklug>
Muß man denn in Köln auch arbeiten um von der Steuer aus beruflichen Gründen befreit werden zu können>

Die andere Baustelle ist wohl die deines erachtens ungültige köllner Verwaltungsvorschrift. Gibt es da schon Musterklagen etc.> Wenn man dagegen klagt, bewegt man sich doch auf sehr dünnem Eis oder>

2WHG in Köln Arbeit in Burscheid=>Steuerpflicht?

Alfred @, Donnerstag, 26.01.2012 (vor 4734 Tagen) @ Klenkes

» Deswegen habe ich bei dem Formular nur 3 Tage angegeben, war das falsch oder unklug>
Das war falsch und führt zur Besteuerung. Wo der Lebensmittelpunkt ist, steht für Dich fest, ist melderechtlich aber völlig uninteressant. Wie viel Zeit Du konkret in der jeweiligen Wohnung verbringst, ist auch nicht unbedingt von Bedeutung. Was melderechtlich zählt, ist die „vorwiegend genutzte Wohnung“ - und die ist bei einer 5–Tage-Woche die Wohnung in Köln, wenn Du nicht mehrmals in der Woche nach Aachen fährst. Das nachzuweisen ist Deine Sache. Wenn Du es kanst, lohnt sich eine Klage - gilt ja auch für die kommenden Jahre.

» Muß man denn in Köln auch arbeiten um von der Steuer aus beruflichen Gründen befreit werden zu können>
Nein, muss man nicht. Es sei denn, das Gericht verbiegt sich vollends. Faustformel: Wenn bei einem volljährigen Alleinstehenden die Wohnung ween der vorwiegenden Nutzung als Hauptwohnung zu registrieren wäre, darf keine Zweitwohnungsteuer erhoben werden. Auf den Grund des Aufenthalts darf es überhaupt nicht ankommen.

» Wenn man dagegen klagt, bewegt man sich doch auf sehr dünnem Eis oder>
Und bricht sogar meist ein. Die Kommunen können eigentlich in ihre Satzung schreiben, was sie wollen, denn viele Gerichte sehen es als ihre Aufgabe an, jeden satzungsrechtlichen Unfug „verfassungskonform auszulegen“- was ja meist möglich ist, wenn man es unbedingt will. Das Rechtsschutzbedürnis des Bürgers spielt da keine Rolle. Aber die Frage betrifft Dich nur am Rande, wenn die Kölner im melderechtlichen Sinn die „vorwiegend genutzte Wohnung“ ist. Im Deinem Fall kann man sogar sagen, dass der Satzung die nötige Bestimmtheit fehlt, denn auf den „vorwiegenden Aufenthalt im Stadtgebiet“ darf es nicht ankommen.