Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Desperado @, Sonntag, 29.01.2012 (vor 4880 Tagen)

Hallo zusammen, folgendes Szenario:

Mein Hauptwohnsitz befindet sich im Ruhrgebiet.

Montags vormittags fahre ich mit dem Zug nach Nürnberg, wo sich meine Zweitwohnung befindet und wo ich meinen Wagen abgestellt habe. Normalerweise steige ich direkt in den Wagen und fahre direkt zu meiner Arbeitsstelle, die sich in der Nachbarstadt befindet. Abends fahre ich nach Nürnberg zurück und betrete dann erstmalig meine Zweitwohnung. Dort bleibe ich bis Freitag morgen, tagsüber arbeite ich. Freitag morgens fahre ich noch zur Arbeit. Abends stelle ich den Wagen in der Nähe meiner Zweitwohnung ab und fahre mit dem Bus zum Bahnhof. Da ich meine Sachen bereits am Morgen gepackt habe, brauche ich die Zweitwohnung nicht mehr zu betreten. Vom Bahnhof aus gehts zurück Richtung Heimat.

- Wieviele Tage muss ich in diesem Szenario als Aufenthaltstage angeben>

- Hat der Umstand, dass ich in der Nachbarstadt arbeite und nicht in Nürnberg selbst irgendeinen Einfluss auf die Zweitwohungssteuer oder die Anerkennung der Wohnung als Zweitwohnsitz überhaupt (fällt mir im Moment schwer)>

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

oschwamb @, Sonntag, 29.01.2012 (vor 4880 Tagen) @ Desperado

Was für Aufenthaltstage>
Sind Sie ledig oder verheiratet>
Entscheidend ist wo Sie wohnen, nicht wo Sie arbeiten.
Liegt Ihre Wohnung überhaupt im Stadtbezirk von Nürnberg>

Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Sonntag, 29.01.2012 (vor 4880 Tagen) @ Desperado

Für die Wahl des Wohnsitzes ist die Aufenthaltsdauer ziemlich unwesentlich. Das ist, bis auf gesetzlich festgelegte Ausnahmen, dem Willen des Bürgers überlassen. U.a. deswegen spricht man vom „gewillkürten“ Wohnsitz.
Ist das wirklich so gemeint oder geht es um das Melderecht, hier: Haupt- und Nebenwohnung>

Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Desperado @, Montag, 30.01.2012 (vor 4879 Tagen) @ Alfred

Ich bin ledig. Ich weiß, dass es als Verheirateter einfacher wäre.

Im Anmeldeformular für die Zweitwohnsitzsteuer muss ich die "Aufenthaltstage" in der Wohnung angeben. Natürlich nehme ich an, dass die Zahl Einfluss auf die Höhe der Steuer haben könnte. Daher möchte ich sie nicht unnötig hoch angeben.

Prinzipiell würde ich die Wohnung gerne als Zweitwohnsitz für länger nutzen, alleine schon um vom Finanzamt die ganzen Wohn- und Fahrtkosten erstattet zu kriegen. Von einer Anmeldung als Erstwohnsitz in Nürnberg hätte ich nicht so viel, da ich zuhause billiger wohnen kann. Das Problem ist, dass das Einwohnermeldeamt von Nürnberg sich auf den Standpunkt stellt, wenn ich hier 5 Tage die Woche arbeite dann sei hier auch mein Lebensmittelpunkt und ich solle doch bitteschön meinen Erstwohnsitz hier anmelden, wo meine Verwandtschaft/Vereinsmitgliedschaften sind sei Schnurz. Dass sie damit selbst in Bayern ziemlich alleine dastehen, wissen sie.

Ob es einen Einfluss hat, dass ich nicht in Nürnberg selbst arbeite sondern in der Nachbarstadt>

Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Montag, 30.01.2012 (vor 4879 Tagen) @ Desperado

Die Anzahl der Aufenthaltstage spielt bei der Berechnung der ZWSt keine Rolle. Sie ist aber maßgeblich für die melderechtliche Registrierung der Wohnung durch das Einwohnermeldeamt. Auch der Arbeitsort spielt keine Rolle. Selbst der Lebensmittelpunkt ist uninteressant und der Aufenthaltsort von Bekannten, Freunden, Verwandten, Vereinsmitgliedschaften usw. sind im Melderecht ohne Bedeutung.
Auch im fränkischen Nürnberg gilt das bayerische Meldegesetz. Und das ist eindeutig: Die vorwiegend genutzte Wohnung ist (bei volljährigen Alleinstehenden) als Hauptwohnung zu registrieren, aller anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Was den Vergleich des zeitlichen Aufenthalts in beiden Wohnungen im Vergleich angeht, kann man bei Dir den vorwiegenden Aufenthalt in Nürnberg in Abrede stellen. Dabei kann man sich natürlich trefflich streiten. Bezogen auf die Wohnung sollte man (eigentlich) nur den Dienstag, Mittwoch und Donnerstag als Aufenthalt in Nürnberg rechnen. Montag und Freitag müsste man näher betrachten – wenn man sie rein zeitlich gesehen der Wohnung am Heimatort zuschlagen kann, ist dort der vorwiegende Aufenthalt. Ganz eindeutig wäre es, wenn Du am Montag direkt zur Arbeit und am Freitag von der Arbeit direkt nach Hause fahren würdest.
Grob gestricktes Rechenbeispiel
Von – mal angenommen - 220 Arbeitstagen in einer 5-Tg-Woche verbringst Du melderechtlich gesehen mit Sicherheit 132 Tage (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) in der Nürnberger Wohnung, rechnet man jetzt einen weiteren Tag dazu, wären es schon 176 Tage, aber – übers Jahr gesehen - immer noch nicht vorwiegend in N. Daraus ergibt sich dann übrigens die ZWSt-Pflicht

Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Desperado @, Montag, 30.01.2012 (vor 4879 Tagen) @ Alfred

Wie wäre es, wenn man wie folgt rechnen würde:

Montags morgens fahre ich nach Nürnberg. Von dort aus gehts direkt zur Arbeitsstelle in die Nachbarstadt. Abends (normalerweise nach 8 Uhr) fahre ich nach Nürnberg zur Wohnung. Dort bleibe ich bis zum nächsten Morgen. Dienstags, mittwochs und donnerstags verlasse ich die Wohnung früh (so 7-8 Uhr) Richtung Nachbarstadt und komme ebenfalls nach 8 Uhr abends in die Nürnberger Zweitwohnung. Freitags mittags fahre ich direkt aus der Nachbarstadt zum Nürnberger Hbf und von dort aus nach Hause. Dort verbringe ich mein gesamtes Wochenende bis Montag morgen.

Wenn ich schätzen müsste, könnte ich mit Recht sagen dass ich mich pro Woche nie mehr als 48 Stunden in der Zweitwohnung oder überhaupt in Nürnberg aufhalte, Schlafen eingerechnet. Zuhause im Ruhrgebiet halte ich mich aber wenigstens die 48 Stunden von Samstag und Sonntag plus den Freitagabend und den Montagmorgen auf. Meinen Urlaub / Feiertage verbringe ich ebenfalls zuhause im Ruhrgebiet.

Ließe sich darauf eine Argumentation für Nürnberg als Zweitwohnsitz aufbauen>

Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Dienstag, 31.01.2012 (vor 4878 Tagen) @ Desperado

» Wenn ich schätzen müsste, könnte ich mit Recht sagen dass ich mich pro Woche nie mehr als 48 Stunden in der Zweitwohnung oder überhaupt in Nürnberg aufhalte, Schlafen eingerechnet.

Melderecht: Nürnberg als Zweitwohnsitz gehört da nicht hin. Die Wohnung in Nürnberg soll als Nebenwohnung registriert werden und dssd muss dem Einwohnermeldeamt in N. plausibel dargelegt/ggf. nachgewiesen werden.

Da geht es grundsätzlich nicht um Aufenthaltsstunden in der Wohnung, sondern um ganze Tage (am Ort der Wohnung). Da steht für Di, Mi und Do wohl unumstößlich fest, dass diese Tage der Nürnberger Wohnung zuzuordnen sind. Sonnabend und Sonntag sind genau so unumstößlich der Wohnung am Heimatort zuzurechnen.

Entscheidend für den „überwiegenden Aufenthalt“ ist somit der Umgang mit em Montag und Freitag. Deswegen sollte man so rechnen: Am Montag vom Heimatort direkt zur Arbeit und erst am Abend nach Nürnberg in die Wohnung. Damit dürfte der Montag melderechtlich eindeutig der Wohnung im Ruhrgebiet zuzuordnen sein. Auf den Freitag kommt es damit nicht mehr unbedingt an – da könnte man selbst bei Deiner Schilderung in Streit geraten.

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Desperado @, Dienstag, 31.01.2012 (vor 4878 Tagen) @ Alfred

Spielt es eine Rolle, ob ich Montag vormittags zur Wohnung gehe (wobei ich Nürnberg betrete, nicht aber die Wohnung) und meinen dort abgestellten Wagen hole>

Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Dienstag, 31.01.2012 (vor 4878 Tagen) @ Desperado

Ich weiß nicht, was einem öffentlich Bediensteten im Einwohnermeldeamt der Stadt Nürnberg dazu einfällt – aber er könnte auf dumme Gedanken kommen. Ich weiß auch nicht, was ein Verwaltungsrichter in Ansbach dann für Recht erkennen wird. Aber die Sache ist eindeutig, wenn Du nicht „aus dem Stadtgebiet Nürnberg“ kommend, auf direktem Weg zur Arbeit fährst und daran keinen Zweifel aufkommen lässt. Die deutsche Sprache gibt das her-