Hallo!
Wir haben da ein Problem. Und zwar hat mein Freund vergessen seinen Zweitwohnsitz (Erstwohnsitz bei den Eltern) umzumelden. Das auch nicht nur über ein paar Wochen oder Monate, sondern gleich mal seit Ende 2009.
Bei einer Verkehrskontrolle ist er dann erwischt worden. Gut, da hat er sich jetzt nachgemeldet, aber jetzt mussten wir feststellen, dass es hier in der Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer gibt. Die hätte er eigentlich nicht zahlen müssen, wegen der Geringverdienerklausel oder so. Aber weil das ganze schon so lange her ist, ist die Frist für die Beantragung einer Steuerbefreiung abgelaufen und er muss jetzt ziemlich viel nachzahlen.
Gibt es da irgendwas, was man noch versuchen könnte>
Beste Grüße,
Emmariene
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Alfred , Mittwoch, 01.02.2012 (vor 4679 Tagen) @ Emmariene
Wie bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass jemand eine Nebenwohnung hat, die nicht registriert ist und deswegen eine rückwirkende Anmeldung erfolgen muss, muss ich nicht verstehen. Neugierig bin ich da schon.
Unklar ist auch, ob Dein Freund überhaupt zweitwohnungsteuerpflichtig ist. Die bloße Nutzung einer Nebenwohnung reicht da nicht.
Existiert schon ein Steuerbescheid, und wenn ja, von wann>
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Emmariene , Donnerstag, 02.02.2012 (vor 4679 Tagen) @ Alfred
» Wie bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass jemand eine
» Nebenwohnung hat, die nicht registriert ist und deswegen eine rückwirkende
» Anmeldung erfolgen muss, muss ich nicht verstehen. Neugierig bin ich da
» schon.
» Unklar ist auch, ob Dein Freund überhaupt zweitwohnungsteuerpflichtig ist.
» Die bloße Nutzung einer Nebenwohnung reicht da nicht.
»
» Existiert schon ein Steuerbescheid, und wenn ja, von wann>
Ja das war eine etwas seltsame Verkehrskontrolle, da ist dann auch alles nochmal über Funk überprüft worden, ob mit den Papieren alles stimmt. Unter anderem musste auch der Ausweis gezeigt werden und weil da eben nicht Fürth draufstand wurde nachgehakt und er hat sich verplappert. So einfach kann's gehen...
Naja, laut Kämmerei reicht es, wenn man eine Nebenwohnung nutzt und keinen Antrag abgegeben hat. Stimmt das also nicht unbedingt>
Dadurch dass das anscheinend je nach Stadt anders ist, blick ich da bei den Regelungen einfach nicht durch...
Der Steuerbescheid wurde dann direkt nach der Ummeldung im Amt gemacht, also quasi gestern, auch rückwirkend.
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Alfred , Donnerstag, 02.02.2012 (vor 4678 Tagen) @ Emmariene
» ... So einfach kann's gehen...
Mir ist immer noch nicht klar, welche Rolle die melderechtliche Registrierung einer Nebenwohnung bei einer Verkehrskontrolle spielen kann und soll und wie man sich da verplappern kann. Aber lassen wir das, denn für den hier relevanten Sachverhalt ist es eh unwesentlich.
» ...laut Kämmerei reicht es, wenn man eine Nebenwohnung nutzt ...
Die Auskunft der Kämmerei ist blanker Unsinn. Es reicht für die Erhebung einer ZWSt eben nicht, eine Nebenwohnung nur zu nutzen, man muss auch Inhaber dieser Wohnung und volljährig sein. Ich fürchte allerdings, dies ist für Deinen Freund nicht hilfreich, denn ich vermute mal, dass er Inhaber der Nebenwohnung ist(und es sich wirklich um die faktisch nicht vorwiegend genutzte Wohnung handelt). Sollte das der Fall sein, bleibt ihm nur der Antrag auf Befreiung wegen Unterschreiten der bayer. Armutsgrenze (hilft auf jeden Fall für 2012 und die Zukunft). Müsste auch rückwirkend möglich sein, zumindest verfahren einige Städte dementsprechend. Den Antrag (für den kompletten Zeitraum) sollte Dein Freund auf jeden Fall stellen.
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Emmariene , Freitag, 03.02.2012 (vor 4677 Tagen) @ Alfred
» Den Antrag (für den kompletten Zeitraum) sollte Dein Freund auf jeden Fall stellen.
Also für 2012 und 2011 funktioniert das auch, aber für die Zeit davor nicht mahr, hat die Dame zumindest gesagt. Wüsste jetzt nicht wo ich das überprüfen sollte...
Wir haben jetzt auch beim Rechtsschutz angerufen. Obwohl der die Steuerfälle eigentlich nicht übernimmt sind wir ein wenig beraten worden. Und es sieht wohl wirklich so aus, dass man rückwirkend, also nach Ablaufen der Frist, keinen Antrag mehr stellen kann. Bleibt uns wohl nichts anderes übrig als zu zahlen. Tja, dumm gelaufen!
Was ich auch "lustig" finde ist das ein Bekannter in Nürnberg bereits seit 3 Jahren Zweitwohnsitzsteuer zahlt, weil ihm einfach niemand gesagt hat, dass er eine Befreiung davon bekommen könnte. Bei dem geht das jetzt auch nicht rückwirkend...
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Alfred , Freitag, 03.02.2012 (vor 4677 Tagen) @ Emmariene
» Also für 2012 und 2011 funktioniert das auch, aber für die Zeit davor nicht mahr, hat die Dame zumindest gesagt. Wüsste jetzt nicht wo ich das überprüfen sollte...
Die Hinterfotzigkeit dieser Vorschrift (nachzulesen in Artikel 3 Abs. 3, Satz 7 des bayer. Kommunalabgabegesetzes) hat Rebell ja ausführlich dargelegt.
Die Auffassung der Rechtsschutzversicherung ist im Wesentlichen richtig. Dennoch gibt es Städte, die als Ausgangtermin für den Befreiungsantrag den Erlass des Steuerbescheides gelten lassen. Antrag also trotzdem stellen. Die Stadt muss etwas dazu schreiben und dann kann man immer noch entscheiden, ob man das so hinnimmt – Verarschung ist es allemal.
Die Kommunen halten sich da gerne bedeckt. Formal scheinen sie damit im Recht – ich halte dieses Verhalten für eine Verletzung der Amtspflicht und damit für bürgerfeindlich.
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Rebell , Samstag, 04.02.2012 (vor 4676 Tagen) @ Alfred
» Die Kommunen halten sich da gerne bedeckt. Formal scheinen sie damit im Recht – ich halte dieses Verhalten für eine Verletzung der Amtspflicht und damit für bürgerfeindlich.
Bürgerfeindlich ist viel zu linde ausgedrückt, es sind die Machthaber angesiedelt im Präsidium des Bayerischen Gemeindetages, diese haben in Bayern ohne eigentlich Not, die Regierung bzw. den Landtag = Gesetzgeber - jahrelang unter Druck gesetzt, auch in Bayern die Zweitwohnungssteuer erheben zu dürfen. Im Jahre 2004 ist das CSU-Stoiberkabinett eingeknickt, obwohl schon seit 1988 eine Ausgleichszahlung in Form von Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze diesen "raffgierigen Kommunen " zugestanden worden ist. Nun erpresste man die CSU- Abgeordneten hinterlistig und bestand auf Bestandschutz über dies zusätzlichen Steuer-Allmosen, damit stehen den Bayerischen Kommunen doppelte Einnahmen zu. Dieser Skandal ist längst bekannt und angeprangert aber es besteht in Bayern eine Übermacht pro Zweitwohnungssteuer, die Grünen sind mit den übrigen Oppositionsparteien total einig und unterstützen die Forderungen aus dem Bayerischen Gemeindetag.
Schlitzohrigkeit ohne Ende- bester Beweis ist die Kummunalabgabenordnung Reform für Geringverdiener- da hat man diese im Gesetzesblatt und kurz in der Presse verkündet, die wenigsten Kommunen waren so fair und haben die Betroffenen davon informiert und aufgeklärt.
Diese Ungerechtigkeit ist damit zu begründen, dass die Kommunen über Nacht zu Steuerexperten und Vollzieher geworden sind, solch ungerchte Behandlung würde niemals in einem Finanzministerium bzw. von einem echten Finanzbeamten so gehandhabt.
Schließlich ist diese Unfugsteuer nicht dem Finanzministerium sondern dem Innenministerium zugeordnet worden, was und wie dort die Bürger insgesamt Berückssichtigung finden ist ziemlich ausreichend bekannt.
Wie hat den unser noch amtierender Bundespräsident im Dezember 2011 bekundet: Nicht alles was juristisch rechtens ist, ist auch richtig!!
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oschwamb , Mittwoch, 01.02.2012 (vor 4679 Tagen) @ Emmariene
» Hallo!
»
kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hermes aus München, der ist Spezialist im Zweitwohnungssteuerrecht und Melderecht. Klären Sie aber vorher das Honorar, der kann Ihnen sicherlich helfen.
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Emmariene , Donnerstag, 02.02.2012 (vor 4679 Tagen) @ oschwamb
» » Hallo!
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» kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hermes aus München, der ist Spezialist im
» Zweitwohnungssteuerrecht und Melderecht. Klären Sie aber vorher das
» Honorar, der kann Ihnen sicherlich helfen.
Danke, werden wir mal im Auge behalten, aber müssen uns erstmal noch überlegen, ob da überhaupt eine Chance besteht.
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Rebell , Donnerstag, 02.02.2012 (vor 4678 Tagen) @ Emmariene
» in der Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer gibt. Die hätte er eigentlich nicht
» zahlen müssen, wegen der Geringverdienerklausel oder so. Aber weil das
» ganze schon so lange her ist, ist die Frist für die Beantragung einer
» Steuerbefreiung abgelaufen und er muss jetzt ziemlich viel nachzahlen.
Hallo Hallo über die Kommunale Selbstverwaltung gäbe es zu diesem Thema einiges zu kritisieren, aber in erster Linie ist hier der Gesetzgeber mal an der Reihe, denn bei den Beratungen zur Änderung der KAGO i. Jahr 2008 hat man den Betroffenen echt eine Falle eingebaut. Die sich jährlich wiederholende Antragsfrist jeden Jahres v. 1.1.bis 31.1. ist doch mit riesiger Bürokratie verbunden- von manchen Stellen wurde schon zu diesem Zeitpunkt darüber Kritik geübt, doch die Macht der Kommunalvertreter gebündelt im Bayerischen Gemeindetag setzten diese hinterlistige Vorgehensweise durch. Fakt ist wer den Termin nicht kennt oder beachtet geht leer aus. Folgedessen hat man diese Einnahmen - denn Geld stinkt nicht ob ehrlich oder mit >List ergattert.
Schließlich wurde gleichzeitig eine Evaluierung = Prüfung für das Jahr 2010 mit in den Beschluß aufgenommen. Bis heute ist allerdings nur mit fadenscheinigen Argumenten diese Evaluierung immer wieder verschoben worden- Es "wulfft" also auch im Innenministerium in München, allem Voran der Innenminister wirkt zusehends als nicht glaubwürdig!
Hinweis: Versuchen Sie bitte Ihren Vorgang an Herrn Georg Grosse- Verspohl zu schildern denn dort laufen die Fäden zur Zeit in Punkto Evaluierung zusammen. Diese Herrschaften brauchen Informationen um die Fehlentwicklung an der Basis zu erkennen.Sonst sind diese dort oben blinde Passagiere im Amt.
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Alfred , Donnerstag, 02.02.2012 (vor 4678 Tagen) @ Rebell
» der Innenminister wirkt zusehends als nicht glaubwürdig!
Weil er schon als Fraktionsvorsitzender nicht gewusst hat (haben wollte>), um was es eigentlich geht.
» Sonst sind diese dort oben blinde Passagiere im Amt.
Blind ist wohl richtig.Das Schlimme bei der ganzen Sache ist nur, dass sie eben keine Passagiere sind.