Hauptmieter einer WG
Hallo,
ich habe da auch ein Problem. Ich bin 2006 nach dem Studium von Hannover nach Hamburg in eine 6er WG gezogen. Da der damalige Hauptmieter der WG auszog, wurde ein neuer Hauptmieter benötigt. Der Vermieter wollte zwar ausdrücklich an eine WG vermieten, wollte aber nicht mit 6 Personen einen Hauptmietvertrag abschließen, da dies (verständlicherweise) reichlich unpraktisch wäre - er wollte nicht bei jedem tropfenden Wasserhahn mit sechs Leuten sprechen-. Mehr oder weniger zufällig wurde ich Hauptmieter und machte mit allen Untermietverträge aus denen hervorgeht, dass wir alle zusammen für die Wohnung haften.
Gemeldet geblieben bin ich aber bei meinen Eltern in Hannover. Ich hatte dort kein Zimmer aber weil ich damit gerechnet habe, beruflich ggf. unterwegs zu sein, wollte ich für Strafzettel oder ähnliches erreichbar bleiben, geht die Post zu meinen Eltern, sagen die mir bescheid, in meiner WG wäre die Post ggf. liegen geblieben (ich hatte/habe kein Zimmer bei meinen Eltern!).
Mein Arbeitsplatz ist in Hamburg, meine Lohnsteuerkarte lautet auf die Adresse in Hamburg und meine Einkommensteuererklärung habe ich auch in Hamburg abgegeben.
Am Wochenende bin ich öfter in Hannover.
Jetzt hat die Zweitwohnsitzbehörde Hamburg mir einen Steuerbescheid für den Zeitraum 2006-2011 über € 8.000,- geschickt. Begründung: Da ich in Hannover gemeldet war, muss Hamburg mein Zweitwohnsitz sein, da Untermietverträge nicht gelten, muss ich für die gesamte Wohnung (200 qm) zahlen obwohl mein Zimmer nur 30 qm hat, da ich alleine im Mietvertrag stehe (ich könnte kaum eine Warmmiete der gesamten Wohnung von meinem monatlichen Gehalt zahlen.
1. Frage: Kann es sein, dass nur weil ich versäumt habe mich umzumelden, rechtlich hätte ich mich wohl in Hamburg melden müssen (Arbeitsplatz in Hamburg, Einkommensteuererklärung in Hamburg, überwiegender Aufenthalt in Hamburg) mir jetzt so etwas droht>
2. Frage: Kann es sein, dass ich für die gesamte Wohnung € 8.000,- zahlen muss, auch wenn mein Vermieter bereit ist, mir schriftlich zu bezeugen, dass er nur mit einer Person einen Mietvertrag abschließen wollte obwohl es gleichzeitig sein ausdrücklicher Wunsch ist, dass die WG, die dort vor mir bereits bestand mit 6 Personen weiter bestehen bleibt> Es war purer Zufall dass ich der Hauptmieter wurde>
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, denn mir geht der Hintern ganz schön auf Grundeis bei dem Betrag.
Hauptmieter einer WG
1. Den ganzen Schlamassel hat Du Dir eingebrockt, weil Du das Melderecht nicht beachtet hast. Die Gründe mögen nachvollziehbar sein, das ändert aber nichts an der unrichtigen melderechtlichen Registrierung. Solange Du in HH mit Nebenwohnung registriert bist, wird man Dich zur ZWSt veranlagen.
2. Für die Zweitwohnungsteuer ist in Hamburg das Finanzamt zuständig und der Rechtsweg führt über den Einspruch zum Finanzgericht. Das erschwer die Sache, denn die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet mitunter anders als die Verwaltungsgerichte.
3. Deine Wohnsituation (1 Hauptmieter und mehrere Untermieter) ist im Hamburger Zweitwohnungsteuergesetz nicht ausdrücklich genannt und deswegen hat das FG bei der Auslegung ziemliche Freiheiten. Nach meiner Auffassung müsste § 2 Abs. 2 in Deinem Fll singemäß angewendet werden.
4. Richtig scheint zu sein, dass in HH Untermieter nicht besteuert werden. Aber das bedeutet m.E. nicht im Umkehrschluss, dass der Hauptmieter als Inhaber der gesamten Wohnung herangezogen werden darf. Du bist weder alleiniger Nutzer der Wohnung (was für die anderen Angehörigen der WG aus dem Melderegister hervorgehen müsste) noch bist Du Inhaber der von anderen Angehörigen der WG genutzten Räumen (was aus den Untermietverträgen hervorgeht). Eine Erklärung des Vermieters .kann das bestätigen. Die Auslegung des Gesetzes durch das Finanzamt verstößt – und so müsste es auch das FG sehen – gegen Bundesrecht (Auffassung des BVerwG). Dein Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf – und nur der darf besteuert werden – wird durch die Mieteinahmen aus den Untermietverhältnissen gemindert.
5. Wenn Du nicht widerstandsloszahlen willst, musst Du Einspruch einlegen. Wenn das Finanzamt nicht einlenkt, geht es, wie schon gesagt, zum FG Hamburg.
6. Mit dem Einspruch solltest Du die Aussetzung der Vollziehung beantragen, wenn Du nicht sofort zahlen kannst/willst.
7. Ergänzend solltest Du für 2006 und 2007 die vierjährige Verjährungsfrist gem. Abgabenordnung geltend machen.
Müsste bezüglich der Steuer gut für Dich ausgehen.
Noch Fragen>
Hauptmieter einer WG
Vielen Dank schon einmal!
Zu 1. Was ich mich frage ist, wenn ich mich melderechtlich falsch gemeldet habe, kann man mir das vorwerfen aber ist das nicht ein Problem der Meldebehörde und nicht der Zweitwohnsitzsteuerbehörde> Müßte man mir nicht im schlimmsten Fall ein Bussgeld auferlegen weil ich mich nicht in HH gemeldet habe, ich war nämlich in HH gar nicht gemeldet! weder mit Erst- noch mit Zweitwohnsitz. Kann es nicht sein, dass rückwirkend ich nie Zweitwohnsitz in HH hatte, da die Erstwohnung nach dem Melderechtsrahmengesetz die zeitlich überwiegend genutzte ist> Ich habe im Internet folgendes gelesen:
"Die Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht verursacht keine Bedenken, da nachweislich unrichtige Anmeldungen inzwischen nicht mehr für die Steuerpflicht maßgeblich sind.Damit hob das Bundesverwaltungsgericht anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz auf.
(Bundesverwaltungsgericht, Az.: 9 C 6.08 und 7.08"
Zu 4. schreibst du: "Auslegung des Gesetzes durch das Finanzamt verstößt – und so müsste es auch das FG sehen – gegen Bundesrecht (Auffassung des BVerwG). -> Gibt es dazu eine Quelle mit der man das Belegen könnte>
Vielen Dank!!!
Hauptmieter einer WG
Zu 1.: Du hast völlig Recht, dass die unterlassene Anmeldung (Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld in gesetzlich nicht festgelegter Höhe) in erster Linie ein Problem der Meldebehörde ist. Das Finanzamt handelt willkürlich, wenn es aus der fehlenden Anmeldung ohne Weiteres (hast Du überhaupt eine Steuererklärung abgegeben>) den Schluss zieht, Deine Hamburger Wohnung sei Deine Zweitwohnung. Auf die Entscheidungen des BFH, dass die melderechtlichen Verhältnisse für die Finanzbehörde bindend sein sollen, kann es sich m.E. nicht berufen, zumal der BH ausdrücklich feststellt, dass der Betroffene seine melderechtlichen Verhältnisse jederzeit berichtigen kann. .Dazu musst Du allerdings nachweisen, dass die Wohnung in HH seit 2006 Deine „überwiegend genutzte Wohnung“ war. Das wird das Finanzamt Dir so schwer wie möglich machen.
Zu 4. Die Quellen hast Du selbst schon angegeben: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, Az.: 9 C 6.08 und 7.08.
Ansonsten:
Du solltest ernsthaft darüber nachdenken Deine postalischen Zustellungsüberlegungen überprüfen und die melderechtlichen Verhältnisse in Ordnung bringen. Das wenn möglich rückwirkend (was vmtl. nicht klappen dürfte) und die Ablehnung ggf. aktenkundig machen. Den „Tag des Einzugs“ muss die Meldebehörde auf jeden Fall übernehmen. Damit setzt Du natürlich das Bußgeldverfahren in Gang.
Hauptmieter einer WG
Als ich gemerkt habe, dass das ein Problem ist, nicht in HH gemeldet zu sein, habe ich das natürlich sofort geändert, rückwirkend ging das aber leider nicht wie du schon vermutet hast, dafür hat die Behörde aber auch kein Bussgeld erhoben, die haben mir einfach im Amt gesagt, dass sie das könnten aber mir ggü. davon keinen gebrauch machen würden.Damit geht es jetzt um einen Sachverhalt in der Vergangenheit, also 2006-2011.
Die erste Steuererklärung habe ich in HH 2007 und auch 2008 abgegeben. Leider habe ich darin jeweils zwei Fahrten im Monat nach Hannover geltend gemacht weil ich gesagt habe, meine Lebensinteressen liegen dort (Eltern, Freunde, Freundin). Was ist denn bindlich für den Hauptwohnsitz, die überwiegend verbrachte Zeit an einem Ort (das wäre HH wo mein Arbeitsplatz ist) oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen (das wäre Hannover)>
Ich versuche jetzt nur meine Möglichkeiten einzuschätzen. Ist es besser zu sagen, ich hatte meinen Erstwohnsitz immer in HH, wenn auch fälschlicher Weise in Hannover gemeldet (der Fehler wurde inzwischen aktualisiert) oder zu versuchen von diesem absurd hohen Betrag runter zu kommen, indem ich die Zweitwohnsitzsteuer grundsätzlich akzeptiere aber eben nur für das Zimmer das ich habe und nicht die gesamte Wohnung der 6er WG.
Ich habe bisher weder mit Behörden noch mit Rechtsfragen groß zu tun gehabt, daher fehlt mir ein Gefühl für die Situation (was ist eine dumme Idee und was ist eine bessere Idee). Aus meiner Sicht habe ich lediglich den Fehler gemacht, mich nicht ordnungsgemäß zu melden und soll jetzt diesen absurd hohen Betrag für eine Wohnung zahlen, die ich mir mit fünf anderen teile...da wird einem ganz schwindelig
Danke aber noch mal!!
Hauptmieter einer WG
Schlampig von mir. Mit Steuererklärung meinte ich in diesem Zusammenhang die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“, nicht die Einkommensteuererklärung.
Wenn Du beruflich (Vollzeit) in Hamburg tätig bist und nur alle zwei Wochen am Wochenende nach Hannover fährst, ist für Dich (als volljähriger Alleinstehender) der melderechtlich allein interessierende „überwiegende Aufenthalt“ in Hamburg und dort Deine Hauptwohnung und in Hnnover Deine Nebenwohnung). Der Schwerpunkt Deiner Lebensinteressen ist bei der eindeutigen Sachlage unwesentlich. Dieser Sachverhalt ist dem Finanzamt aus Deinen Einkommensteuererklärungen bekannt und deswegen ist dessen Einschätzung Deiner Wohnungen in HH als Zweitwohnung willkürlich. Die zwei Fahrten pro Monat sind daher nicht schädlich sondern ganz im Gegenteil vorteilhaft für den Nachweis des überwiegenden Aufenthalts.
Wenn die melderechtliche Sache schon gelaufen ist, kann man das außer Acht lassen bzw. muss diesbezüglich nicht vorsichtig argumentieren.
Im Einspruch kannst/solltest Du beides geltend machen:
1. Die grundsätzliche Unzulässigkeit der Besteuerung, weil Dir die Hamburger Wohnung nicht als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes gedient hat. Du warst in HH nicht mit Nebenwohnung registriert und hättest Dich für die nicht gemeldete Wohnung wegen des überwiegenden Aufenthaltes nicht mit Nebenwohnung zu melden gehabt. Schon formal gibt das HH ZwStG Deine Besteuerung nicht her. Da wären Deine genauen melderechtlichen Daten von Bedeutung.
2. Die unzulässige Höhe der Besteuerung, weil Du für Wohnraum, der nicht Deinem persönlichen Lebensbedarf dient, eine Aufwandsteuer bezahlen sollst.
Schlampig von mir. Mit Steuererklärung meinte ich in diesem Zusammenhang die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“, nicht die Einkommensteuererklärung.
Wenn Du beruflich (Vollzeit) in Hamburg tätig bist und nur alle zwei Wochen am Wochenende nach Hannover fährst, ist für Dich (als volljähriger Alleinstehender) der melderechtlich allein interessierende „überwiegende Aufenthalt“ in Hamburg und dort Deine Hauptwohnung und in Hnnover Deine Nebenwohnung). Der Schwerpunkt Deiner Lebensinteressen ist bei der eindeutigen Sachlage unwesentlich. Dieser Sachverhalt ist dem Finanzamt aus Deinen Einkommensteuererklärungen bekannt und deswegen ist dessen Einschätzung Deiner Wohnungen in HH als Zweitwohnung willkürlich. Die zwei Fahrten pro Monat sind daher nicht schädlich sondern ganz im Gegenteil vorteilhaft für den Nachweis des überwiegenden Aufenthalts.
Wenn die melderechtliche Sache schon gelaufen ist, kann man das außer Acht lassen bzw. muss diesbezüglich nicht vorsichtig argumentieren.
Im Einspruch kannst/solltest Du beides geltend machen:
1. Die grundsätzliche Unzulässigkeit der Besteuerung, weil Dir die Hamburger Wohnung nicht als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes gedient hat. Du warst in HH nicht mit Nebenwohnung registriert und hättest Dich für die nicht gemeldete Wohnung wegen des überwiegenden Aufenthaltes nicht mit Nebenwohnung zu melden gehabt. Schon formal gibt das HH ZwStG Deine Besteuerung nicht her. Da wären Deine genauen melderechtlichen Daten von Bedeutung.
2. Die unzulässige Höhe der Besteuerung/fehlerhafte Berechnung der Steuer, weil Du so für Wohnraum, der nicht Deinem persönlichen Lebensbedarf dient, eine Aufwandsteuer bezahlen sollst. Das verstößt gegen Bundesrecht.
Hauptmieter einer WG
Hallo Alfred, erstmal vielen Dank, schön zu wissen, dass es Leute wie dich im Netz gibt!
Ich habe das WE bis jetzt in der Juristenbibliothek verbracht um mir Urteile durch zu lesen und dann werde ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, ich habe bis jetzt keine ZWS in HH gezahlt weil ich dort ja gar nicht mit Zweitwohnsitz gemeldet war.
Hauptmieter einer WG
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